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Stellen­aus­schreibung Lehrer-Trainer(in) Basketball

Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder Haupt-und Realschule als Lehrer-Trainer(in) Basketball
Stellenbezeichnung


Lehrer-Trainer(in) Basketball
Link zur Stellen­aus­schreibung im Stellen- und Bewer­ber­portal Lehrer-Trainer(in) Basketball

Über uns
Infor­ma­tionen über das Kultus­mi­nis­terium Hessen, das Staat­liche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jewei­ligen Inter­net­auf­tritten entnehmen.

Ihre Aufgaben
• Ausbau von Fördermaßnahmen für besonders talen­tierte Schüler im Bereich der Schwer­punkt­s­portart Basketball (unter der Betei­ligung des Hessi­schen Basketball-Verbandes (HBV) in den Bereichen des weiblichen Nachwuchses (Mädchenbasketball) und des 3x3- Programms
• Umsetzung folgender Arbeits­schwer­punkte: sport­fach­liche und pädagogische Betreuung der Nachwuchs­leis­tungs­sportler in der Sportart Basketball
• Einrichtung quali­fi­zierter Trainings­an­gebote im Rahmen der Schule sowie verlässlicher Trainings- und Betreu­ungs­an­gebote (z.B. Vormit­tags­training in den Sportklassen)
• Durchführung von Sichtungen gemäß der zwischen Fachverband und Partner­schule des Leistungs­sports abgestimmten Sichtungskonzeption
• regelmäßiger Austausch und Abstimmung mit schuli­schen Lehrkräfte (z.B. Sportklassenlehrkräfte, Fachlehrkräfte) und außer­schu­li­schen Partnern (koope­rie­rende Vereine, HBV)

• Absicherung der „Dualen Karriere“ der Nachwuchs­leis­tungs­sportler als Verbindung von erfolg­reichem indivi­du­ellen Bildungsgang und leistungs­sport­licher Entwicklung
• Mitarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit des Schulsportzentrums

Unsere Anfor­de­rungen
Zwingende Anforderungen:
• Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder Haupt- und Realschule mit dem Fach Sport und einem weiteren belie­bigen Fach
• hochwertige Trainer - Lizenz des Deutschen Basketball Bundes (mindestens B-Lizenz)
• Nachweis umfang­reicher Erfah­rungen als Trainerin / Trainer von leistungs­sport­ori­en­tierten Kindern und Jugend­lichen auf Vereins- und Verbands­ebene im Basketball

Wünschenswerte Anfor­de­rungen:
• enge Zusam­men­arbeit mit der Schul­leitung der Carl-von-Weinberg-Schule
• Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit
• Bereit­schaft zur Weiter­qua­li­fi­kation und Fortbildung im Bereich der DBB- oder HBV-Fortbildungsprogramme
• Mitarbeit in den Kader­struk­turen des Hessi­schen Basketball-Verbandes

Unsere Angebote
Hier können sich darüber infor­mieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeit­geber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Allge­meine Hinweise
Die Verar­beitung der Bewer­bungs­daten erfolgt stets im elektro­ni­schen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schul­be­zo­genen Stellen­aus­schreibung sind die nachfolgend gefor­derten Unter­lagen z w i n g e n d vorzulegen:
• Anschreiben mit Angabe des Referenz­codes und der Schule,
• Lebenslauf,
• Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der anderen gefor­derten Quali­fi­ka­tionen (Bei Annahme eines Einstel­lungs­an­gebots sind beglau­bigte Kopien davon nachzureichen.),
• gegebe­nen­falls Bescheide über die Gleich­stellung oder Anerkennung außer­hes­si­scher Quali­fi­ka­tionen (Bewer­be­rinnen und Bewerber, die ihre Zweite Staatsprüfung oder einen vergleich­baren Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt haben, müssen bei der Zentral­stelle Perso­nal­ma­nagement Lehrkräfte (ZPM) eine Lehramtsan­er­kennung beantragen. Dies sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung geschehen. Der formlose Antrag ist mit je einer beglau­bigten Kopie der beiden Staatsprüfungszeugnisse zu richten an:

Staat­liches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt - ZPM -
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt

Ausnahme: Fachleh­re­rinnen und Fachlehrer, die ihre Prüfung nicht in Hessen abgelegt haben, beantragen die Anerkennung ihrer Lehrbefähigung bitte bei der Hessi­schen Lehrkräfteakademie:
Hessische Lehrkräfteakademie
Abteilung I Stutt­garter Str. 18-24
60329 Frankfurt am Main

Der Anerken­nungs­be­scheid kann als Ergänzung nachge­reicht bzw. als einge­scanntes Dokument nachträglich hochge­laden werden. Auf die erfolgte Antrag­stellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.),
• detail­lierte Nachweise über bisherige beruf­liche Tätigkeiten (nachge­wiesene erfolg­reiche Unterrichtstätigkeit an öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schulen, die durch eine Bewährungsfeststellung der Schul­lei­terin oder des Schul­leiters bestätigt wurde), •Nachweise über weitere Berufs­aus­bil­dungen oder Zusatzprüfungen,
• ergänzende Nachweise (insbe­sondere über die in der Ausschreibung gestellten Anfor­de­rungen) und
• gegebe­nen­falls eine Freigabeerklärung des bishe­rigen Dienst­herrn (Lehrkräfte, die bereits als Beamtinnen oder Beamte im Dienst eines anderen Bundes­landes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schrift­liche Freigabeerklärung ihres Dienst­herrn beifügen. Diese kann bei der persönlichen personalaktenführenden Behörde beantragt werden und muss sinngemäß aussagen, dass die Teilnahme an diesen Verfahren gestattet wird. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften ist eine Freigabeerklärung nicht erfor­derlich. Um längerdauernde ordent­liche Kündigungsfristen abzukürzen, kann sie dennoch hilfreich sein.).

Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschrei­bungen gefor­derten Voraus­set­zungen nachweisen kann.
Bei Unvollständigkeit der Unter­lagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird auf den Erlass “Einstel­lungs­ver­fahren in den hessi­schen Schul­dienst” vom 15.12.2021 in der derzeit geltenden Fassung verwiesen.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontakt­daten (auch E- Mailadresse und Handy­nummer). Bewer­be­rinnen und Bewerber mit Behin­derung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozial­ge­setzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekannt­ma­chung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestim­mungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen können ggf. einge­reichte Bewer­bungs­un­ter­lagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freium­schlages zurückgesandt werden.

 

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