Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
icon

Spiel­ordnung Bezirk Gießen 2022/2023

§1    Spiel­ordnung
Die Bezirks­spiel­ordnung (BezSO) regelt den Spiel­be­trieb im Bereich des Bezirks Gießen. Für die Durch­führung gelten die Bestim­mungen des DBB und des HBV.

§2    Spiel­be­trieb
1.    Der Spiel­be­trieb wird im Einzelnen durch die Ausschreibung geregelt.
2.    Der Bezirkstag legt die Richt­linien der Ausschreibung für das jeweils nächste Spieljahr fest.
3.    Die Ausschreibung erfolgt durch den jewei­ligen Bezirks­vor­stand. Im Übrigen gelten die Bestim­mungen des § 4 der HBV-SO.

§3    Auf- und Abstiegs­re­gelung
1.    Aufstiegs­re­gelung
Die höchste Liga auf Bezirks­ebene ist die Bezirksliga. Der Erstplat­zierte steigt in die Landesliga Nord auf.
In den Kreis­ligen steigen jeweils die beiden Erstplat­zierten in die nächst höhere Liga auf. Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, geht das Aufstiegs­recht auf den Dritt­plat­zierten über. Viert- und schlechter Platzierte haben grund­sätzlich kein Aufstiegs­recht. In Ausnah­me­fällen kann der Bezirks­vor­stand auf Antrag von dieser Regelung abweichen.
Unterhalb der Bezirksliga gibt es eine Kreisliga A, eine Kreisliga B, eine oder mehrere Kreis­ligen C.
Die Sollzahl jeder Liga ist zehn Mannschaften.
Über die Eintei­lungen in Kreis­ligen B und C entscheidet der Bezirks­vor­stand nach Vorjah­res­plat­zierung und Melde­er­gebnis.
Spielt die Liga in zwei Staffeln, ermitteln der Erst- und der Zweit­plat­zierte in Aufstiegs­spielen
1. Staffel 1 gegen 2. Staffel 2 sowie
2. Staffel 1 gegen 1. Staffel 2
die beiden Aufsteiger. Die beiden Spiele werden als eine Einheit gewertet.
Die Zahl der Aufsteiger erhöht sich entspre­chend, wenn nach der Einglie­derung der Absteiger aus der höheren Spiel­klasse und der Aufsteiger aus der nächst­nie­deren Spiel­klasse weniger als zehn Mannschaften verbleiben. 

2. Abstiegs­re­gelung
Aus jeder Liga steigen die Mannschaften ab, die in der Abschluss­ta­belle die Plätze neun und zehn einnehmen.
Spielt eine Liga nicht in der Sollzahl von zehn Mannschaften, steigt die Mannschaft ab, die in der Abschluss­ta­belle den letzten Platz belegt.
Die Zahl der Absteiger erhöht sich entspre­chend, wenn nach der Einglie­derung der Absteiger aus der höheren Spiel­klasse und der Aufsteiger aus der nächst­nie­deren Spiel­klasse mehr als zehn Mannschaften verbleiben. 

§4 Jugend­spiel­be­trieb
1.    Es werden folgende Alters­klassen jeweils als Bezirks- und Kreisliga angeboten:
MU/WU18, 16, 14, 12 (gemischt), 10 (gemischt)
2.    Der Bezirks­vor­stand entscheidet an Hand der Meldungen, ob Ligen zusam­men­gelegt werden.
3.    Der Austra­gungs­modus wird durch die Ausschreibung geregelt.

§5    Bezirks­pokal
entfällt

§6    Senioren II und III
Der Austra­gungs­modus der Bezirks­meis­ter­schaft der Senioren II und III wird durch die Ausschreibung geregelt.

§7    Nicht erfasste Sachver­halte
Sachver­halte, die von dieser Spiel­ordnung und/oder der DBB-SO bzw. HBV-SO und/oder der Ausschreibung nicht erfasst sind, können von der Spiel­leitung entschieden werden.

§8    Änderung
Die Bezirks­spiel­ordnung kann durch einfache Mehrheit des Bezirks­tages geändert werden.

Stand: Bezirk Gießen, im April 2022
 gez. Rainer Kirschbaum -  Bezirksvorsitzender 

Diese Website verwendet technisch erforderliche Cookies, um eine bestmögliche Funktionalität zu gewährleisten. Mehr lesen

Ok