§1 Spielordnung
Die Bezirksspielordnung (BezSO) regelt den Spielbetrieb im Bereich des Bezirks Gießen. Für die Durchführung gelten die Bestimmungen des DBB und des HBV.
§2 Spielbetrieb
1. Der Spielbetrieb wird im Einzelnen durch die Ausschreibung geregelt.
2. Der Bezirkstag legt die Richtlinien der Ausschreibung für das jeweils nächste Spieljahr fest.
3. Die Ausschreibung erfolgt durch den jeweiligen Bezirksvorstand. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 4 der HBV-SO.
§3 Auf- und Abstiegsregelung
1. Aufstiegsregelung
Die höchste Liga auf Bezirksebene ist die Bezirksliga. Der Erstplatzierte steigt in die Landesliga Nord auf.
In den Kreisligen steigen jeweils die beiden Erstplatzierten in die nächst höhere Liga auf. Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, geht das Aufstiegsrecht auf den Drittplatzierten über. Viert- und schlechter Platzierte haben grundsätzlich kein Aufstiegsrecht. In Ausnahmefällen kann der Bezirksvorstand auf Antrag von dieser Regelung abweichen.
Unterhalb der Bezirksliga gibt es eine Kreisliga A, eine Kreisliga B, eine oder mehrere Kreisligen C.
Die Sollzahl jeder Liga ist zehn Mannschaften.
Über die Einteilungen in Kreisligen B und C entscheidet der Bezirksvorstand nach Vorjahresplatzierung und Meldeergebnis.
Spielt die Liga in zwei Staffeln, ermitteln der Erst- und der Zweitplatzierte in Aufstiegsspielen
1. Staffel 1 gegen 2. Staffel 2 sowie
2. Staffel 1 gegen 1. Staffel 2
die beiden Aufsteiger. Die beiden Spiele werden als eine Einheit gewertet.
Die Zahl der Aufsteiger erhöht sich entsprechend, wenn nach der Eingliederung der Absteiger aus der höheren Spielklasse und der Aufsteiger aus der nächstniederen Spielklasse weniger als zehn Mannschaften verbleiben.
2. Abstiegsregelung
Aus jeder Liga steigen die Mannschaften ab, die in der Abschlusstabelle die Plätze neun und zehn einnehmen.
Spielt eine Liga nicht in der Sollzahl von zehn Mannschaften, steigt die Mannschaft ab, die in der Abschlusstabelle den letzten Platz belegt.
Die Zahl der Absteiger erhöht sich entsprechend, wenn nach der Eingliederung der Absteiger aus der höheren Spielklasse und der Aufsteiger aus der nächstniederen Spielklasse mehr als zehn Mannschaften verbleiben.
§4 Jugendspielbetrieb
1. Es werden folgende Altersklassen jeweils als Bezirks- und Kreisliga angeboten:
MU/WU18, 16, 14, 12 (gemischt), 10 (gemischt)
2. Der Bezirksvorstand entscheidet an Hand der Meldungen, ob Ligen zusammengelegt werden.
3. Der Austragungsmodus wird durch die Ausschreibung geregelt.
§5 Bezirkspokal
entfällt
§6 Senioren II und III
Der Austragungsmodus der Bezirksmeisterschaft der Senioren II und III wird durch die Ausschreibung geregelt.
§7 Nicht erfasste Sachverhalte
Sachverhalte, die von dieser Spielordnung und/oder der DBB-SO bzw. HBV-SO und/oder der Ausschreibung nicht erfasst sind, können von der Spielleitung entschieden werden.
§8 Änderung
Die Bezirksspielordnung kann durch einfache Mehrheit des Bezirkstages geändert werden.
Stand: Bezirk Gießen, im April 2022
gez. Rainer Kirschbaum - Bezirksvorsitzender