Formular zur Meldung von Vereinswechseln und zum damit verbundenen Erwerb von Bonuspunkten
Zielsetzung: Anerkennung der Ausbildungsleistungen in der Nachwuchsförderung der Vereine !
1. Es fehlt im HBV bisher eine Anerkennungkultur von Leistungen der Vereine zur Ausbildung von jungen SpielerInnen.
2. Es kann unterstellt werden, dass Vereine, die die im Rahmen ihrer Nachwuchsförderung gesichteten und entwickelten SpielerInnen selbst in ihren Jugend-Bundesliga-Teams und oder ihren Senioren-Leistungs-Teams einsetzen, keinen oder wenig Bedarf auf Extra-Anerkennung ihrer Ausbildungs-Leistungen durch den HBV und die Verbands-Öffentlichkeit haben.
3. Vereine, die die von ihnen gesichteten und ausgebildeten SpielerInnen an Leistungs-Vereine oder andere Vereine abgeben, sollen ihre Ausbildungs-Leistungen durch den HBV und die Verbands-Öffentlichkeit anerkannt bekommen. Sie sollen dadurch auch motiviert werden, weiterhin an dem Prozess der Talentsuche und -förderung aktiv teilzunehmen.
4. Anerkennung kann erfolgen durch verbands-öffentliche Wahrnehmung der Ausbildungsleistung solcher Vereine und durch ein Dankeschön des Verbandes im Rahmen eines „HBV-Bonusprogramms“.
5. Öffentliche Wahrnehmung kann der HBV leisten und organisieren.
6. Dankeschön im Rahmen eines „HBV-Bonusprogramms“ kann der HBV im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit organisieren.
Welche Ausbildungen werden durch den HBV anerkannt ?
1. Grundsätzlich ist es immer anerkennenswert, wenn ehrenamtlich geführte und organisierte Vereine sich in der Jugendarbeit engagieren.
2. Anlass besonderer Anerkennung sollen Spielerwechsel von Jugendlichen sein, bei denen der abgebende Verein (ab-V), der ein HBV-Verein ist, eine/n SpielerIn ab der Altersklasse U12 (jüngste HBV-OL) bis zur Altersklasse U18 (NBBL-Höchstalter) an einen anderen HBV-Verein (auf-V) abgibt.
3. Zusätzlich muss als auslösendes Moment hinzukommen, dass der/die SpielerIn mit dem Vereinswechsel in eine Mannschaft einer höheren Liga des auf-V als zuletzt im ab-V eingesetzt, wechselt.
4. Zusätzlich muss als auslösendes Moment hinzukommen, dass der/die SpielerIn keine Einsatzberechtigung (STB) nach dem Vereinswechsel im ab-V hält.
5. Bonuspunkte gibt es generell nur, wenn SpielerInnen mindestens 18 Monate in einem ab-V fortlaufend eine Spielberechtigung gehabt haben.
Wie viele Bonuspunkte soll es geben ?
Bei folgenden Vereinswechseln soll es folgende Bonuspunkte (BP) geben:
WU/MU 12
Wechsel von KsL oder BezL in ein OL-Team (1BP)
WU14/MU14
Wechsel von KsL oder BezL in ein OL-Team (1BP)
… in ein JBBL-Team (2BP)
WU16/MU16
Wechsel von KsL oder BezL in ein OL-Team (1BP)
Wechsel von OL in ein WNBL-Team oder OL-Sen.- oder RL-Sen-Team (2 BP)
Wechsel von KsL oder BezL direkt in eine WNBL oder RL-Team (3 BP)
Wechsel von OL in ein JBBL-Team, NBBL- oder RL-Team (3 BP)
WU18/MU18
Wechsel von KsL oder BezL in ein OL-Team (1BP)
… in ein WNBL-Team (2BP)
… in ein OL-Sen oder RL-Team (3BP)
… in ein NBBL-Team (2BP)
… in ein OL-Sen oder RL-Team (3BP)
… in ein BBL-Team (hier greift der Ausbildungsfonds der BBL)
Der Wechsel aus der Jugendbundesliga in eine Seniorenbundesliga (Pro A/ Pro B / DBBL 1 oder DBBL 2) soll grundsätzlich 4 BP bringen.
Wie werden Bonus-Punkte eingelöst ?
Der Wert der Bonuspunkte wird vom HBV-Jugendausschuss jährlich im Rahmen des Budgets festgelegt und auf dem Jugendtag bekanntgegeben.
Bonuspunkte gelten grundsätzlich 3 Jahre ab Ausgabetag für folgende Leistungen des HBV:
1. Gebühren für Trainer-Aus/Fortbildung
2. Gebühren für Schiri-Aus/Fortbildung
3. Beitrag für Jugendteams WU14/MU14 (Meldegeld)
Ein Bonuspunkt hat derzeit einen Wert von 50,- €. Mit Bonuspunkten können bis zu 100 Prozent der o.g. Gebühren entrichtet werden. Sie können nicht für Strafen aller Art eingelöst werden.
Wie wird das System transparent gemacht?
1. Die Veröffentlichung des Programms ist bereits ein Teil der vom HBV so zu schaffenden „Anerkennungs-Kultur“.
2. Hierfür wird auf der Internetseite www.hbv-basketball.de ein eigener Link geschaffen werden: Bonusprogramm.
3. Dem formalen Programm ist ein Text voran zu stellen, der die hohe Leistung der Vereine, die sich in der Talentsuche und Nachwuchsförderung engagieren, allgemein würdigt. Der Text soll erläutern, dass der HBV mit diesem Bonusprogramm das hohe ehrenamtliche Engagement der Vereinsverantwortlichen und der ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen nicht mit Geld bezahlen kann, dass er diese Leistungen aber durch dieses Bonus-programm und durch die Transparenz der Vereinswechsel von ausgebildeten jungen SpielerInnen verbandsöffentlich anerkennen und würdigen möchte.
4 Vereinswechsel, die durch das HBV-Bonusprogramm anerkannt werden, sind binnen 3 Monaten nach erfolgtem Vereinswechsel an die HBV-Geschäftsstelle zu melden. Die Verantwortung für die rechtzeitige Meldung trägt der abgebende Verein.
5 Die Bezirks- und Landestrainer sind aufgefordert, Vereinswechsel zusätzlich im Rahmen des Bonusprogramms an die HBV-Geschäftsstelle binnen 3 Monaten nach dem erfolgten Vereinswechsel zu melden und hierdurch die Vereine zu unterstützen.
6. Nach Eingang der Meldung überprüft die HBV-GS die Richtigkeit der Meldung und setzt die Zahl der Bonuspunkte für jeden Einzelfall fest.
7. Die HBV-GS veröffentlicht den Vereinswechsel mit Name/Vorname, ab-V-Liga/auf-V-Liga sowie Zahl der Bonuspunkte und Fristbeginn/Fristablauf der Bonuspunkte auf der Internetseite.