Sammlung der gültigen Verbandstagsbeschlüsse
1/71
Sämtliche Verbandstagsbeschlüsse der vergangenen Jahre werden hiermit aufgehoben. Dies betrifft nicht Beschlüsse, die in die zur Zeit geltende Satzung und die geltenden Ordnungen des HBV eingegliedert sind. Dieser Beschluß berührte auch nicht die Verabschiedung der neuen Spielordnung vom 24.5.1970, die mit Beginn der Spielzeit 1971/72 mit allen Bestimmungen in Kraft tritt.
7/71
Bei Meisterschaften, die vom Verband in Rundenform ausgeschrieben werden, erhalten der erste, bei Meisterschaften, die in einem Endspiel ausgespielt werden, der erste und zweite; bei Meisterschaften, die in einem Turnier ausgespielt werden, alle Turnierteilnehmer nach der Reihenfolge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.
2/98
Die Spielleitung ist berechtigt Spiele der vom HBV ausgeschriebenen Wettbewerbe unter Verbandsaufsicht zu stellen. Die beauftragte Person hat ungehinderten Zutritt
zu den Räumlichkeiten der Verbandsveranstaltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sportdisziplin.
Die Verbandsaufsicht hat einen schriftlichen Bericht über den Verlauf der beobachteten Veranstaltung an die zuständige Spielleitung abzugeben.
Auf Grund des Berichtes kann die Spielleitung bei Bedarf Strafen gemäß den HBV-Strafenkatalog aussprechen.
5/2001
Der Verbandstag fasst folgenden Beschluss: (VTB 5/2001)
Zur besseren Lesbarkeit wird in den Ordnungen, sofern keine geschlechtsneutrale Formulierung möglich ist, nur noch die männliche Form benutzt und hierzu ausdrücklich festgestellt, dass damit natürlich auch die weiblichen Personen (Spielerinnen, Spielleiterinnen, Schiedsrichterinnen, Trainerinnen, Vorsitzende, Rechtswartinnen usw.) gemeint sind.
Das Präsidium wird ermächtigt, die Ordnungen dementsprechend redaktionell zu überarbeiten.
Der VTB 5/2001 wird im Handbuch den Ordnungen vorangestellt.
1/2006
Ab der Saison 2007/2008 müssen die Seniorenmannschaften der Oberliga von einem lizenzierten Trainer (mind. C-Lizenz) betreut werden. Bei Nichterfüllung der Auflage wird ab der Saison 2008/2009 eine Ordnungsstrafe von 150,--€ fällig.
Im Rahmen der Sonderregelung der Richtlinie zur Lehr- und Trainerordnung kann die LTK für ein Jahr eine Übergangslizenz ausstellen.
1/2007
Im Postverkehr des HBV können Strafen bis zur Höhe von 150,-€ per E-Mail verschickt werden. Wenn der Adressat den Empfang der elektronischen Post nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt, erfolgt die Zustellung per Post unter Anrechnung der erhöhten Verfahrenskosten (Einschreiben / Rückschein).
2/2007
Der Schiedsrichtereinsatz in den Oberliga-Wettbewerben der Jugend wird durch Ausschreibung der Spielleitung geregelt.
1/2009
Bei der Sitzung einer Kommission hat der zuständige Vizepräsident /Ressortleiter Stimmrecht.
1/2015
Die Regelung in der HBV-Ausschreibung I.K.1 bleibt auf die überbezirklichen Spiele beschränkt.
1/2017
Die Gebühren für STB, für Ausweitung der Spielberechtigung und für Übergangs-Trainerlizenzen sind mit Antragstellung zu bezahlen. Eine Bearbeitung der Vorgänge erfolgt erst nach Zahlungseingang auf dem HBV – Konto.
Stand: Mai 2023
gez. Michael Rüspeler