Sammlung der gültigen Verbandstagsbeschlüsse
1/71
Sämtliche Verbandstagsbeschlüsse der vergangenen Jahre werden hiermit aufgehoben. Dies betrifft nicht Beschlüsse, die in die zur Zeit geltende Satzung und die geltenden Ordnungen des HBV eingegliedert sind.
Dieser Beschluß berührte auch nicht die Verabschiedung der neuen Spielordnung vom 24.5.1970, die mit Beginn der Spielzeit 1971/72 mit allen Bestimmungen in Kraft tritt.
7/71
Bei Meisterschaften, die vom Verband in Rundenform ausgeschrieben werden, erhalten der erste, bei Meisterschaften, die in einem Endspiel ausgespielt werden, der erste und zweite; bei Meisterschaften, die in einem Turnier ausgespielt werden, alle Turnierteilnehmer nach der Reihenfolge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.
2/89
Innerhalb der jährlichen Trainerausbildung führt der Hessische Basketball Verband Lehrgänge durch, auf denen in einem Tag die C-Schiedsrichter-Lizenz erworben werden kann. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
1. Der/Die Teilnehmer/in ist mindestens 25 Jahre alt.
2. Der/Die Teilnehmer/in hat wenigstens fünf Jahre aktiv als Spieler/in oder Trainer/in am Spielbetrieb teilgenommen oder ein Sportlehrerexamen mit Schwerpunkt Basketball abgelegt. Der Beschluß ist ggf. in die Richtlinien zur Schiedsrichter-Ausbildung und -Fortbildung aufzunehmen.
2/98
Die Spielleitung ist berechtigt Spiele der vom HBV ausgeschriebenen Wettbewerbe unter Verbandsaufsicht zu stellen. Die beauftragte Person hat ungehinderten Zutritt
zu den Räumlichkeiten der Verbandsveranstaltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sportdisziplin.
Die Verbandsaufsicht hat einen schriftlichen Bericht über den Verlauf der beobachteten Veranstaltung an die zuständige Spielleitung abzugeben.
Auf Grund des Berichtes kann die Spielleitung bei Bedarf Strafen gemäß den HBV-Strafenkatalog aussprechen.
1/99
Der Bewerbungsschluss für die Ausrichtung von Vor- und Endturnieren für die Hessischen Jugendmeisterschaften ist der 31.12. eines jeden Jahres.
Der Meldeschluss für die namentliche Meldung der Vereine durch die Bezirke ist der Sonntagabend 20 Uhr
vor dem Wochenende der Vorturniere.
5/2001
Der Verbandstag fasst folgenden Beschluss: (VTB 5/2001)
Zur besseren Lesbarkeit wird in den Ordnungen, sofern keine geschlechtsneutrale Formulierung möglich ist, nur noch die männliche Form benutzt und hierzu ausdrücklich festgestellt, dass damit natürlich auch die weiblichen Personen (Spielerinnen, Spielleiterinnen, Schiedsrichterinnen, Trainerinnen, Vorsitzende, Rechtswartinnen usw.) gemeint sind.
Das Präsidium wird ermächtigt, die Ordnungen dementsprechend redaktionell zu überarbeiten.
Der VTB 5/2001 wird im Handbuch den Ordnungen vorangestellt.
2/2004
Die Bezirke sind berechtigt, Vereine, die bei dem Bezirkstag nicht vertreten sind, mit einer Geldbuße zu belegen. Über die Höhe der Geldbuße entscheidet der jeweilige Bezirkstag.
Die Geldbuße wegen Abwesenheit beim Bezirkstag darf höchstens die Hälfte der Summe betragen, die wegen Abwesenheit beim Verbandstag verhängt wird.
Jeder Bezirk verfügt in eigener Verantwortung über die Mittel, die aus diesen Geldbußen zufließen. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen und Ordnungen des HBV zu beachten,
1/2006
Ab der Saison 2007/2008 müssen die Seniorenmannschaften der Oberliga von einem lizenzierten Trainer
(mind. C-Lizenz) betreut werden.
Bei Nichterfüllung der Auflage wird ab der Saison 2008/2009 eine Ordnungsstrafe von 150,00 € fällig.
Im Rahmen der Sonderregelung der Richtlinie zur Lehr- und Trainerordnung kann die LTK für ein Jahr eine Übergangslizenz ausstellen.
1/2007
Im Postverkehr des HBV können Strafen bis zur Höhe von 150,00 € per E-Mail verschickt werden. Wenn der Adressat den Empfang der elektronischen Post nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt, erfolgt die Zustellung per Post unter Anrechnung der erhöhten Verfahrenskosten (Einschreiben / Rückschein).
2/2007
Der Schiedsrichtereinsatz in den Oberliga-Wettbewerben der Jugend wird durch Ausschreibung der Spielleitung geregelt.
1/2008
Die HBV-Ausschreibung für den Jugendspielbetrieb wird wie folgt ergänzt:
Nicht wahrheitsgemäße Angaben zu den Plazierungen der letzten Jahre auf dem Meldeblatt für die
OL-Qualifikation ziehen eine Ordnungsstrafe in Höhe von 50,00 € nach sich.
1/2009
Bei der Sitzung einer Kommission hat der zuständige Vizepräsident /Ressortleiter Stimmrecht.
1/2011
Mit Beginn der Spielzeit 2011/2012 wird in den überbezirklichen Seniorenligen des HBV eine Schiedsrichterbeurteilung durch die am Spielbetrieb dieser Ligen beteiligten Vereine abgegeben, welche dann von der Schiedsrichterkommission bearbeitet werden.
Vom VT 2013 gestrichen.
1/2015
Die Regelung in der HBV-Ausschreibung I.K.1. bleibt auf die überbezirklichen Spiele beschränkt
1/2016
Die Oberligaspiele der männlichen Jugend U12 bis U18 sind in der Saison 2016/2017 von einem Schiedsrichter aus dem HBV-SR-Kader und einem D - Schiedsrichter des Heimvereins zu leiten.
2/2016
Die Oberligaspiele der weiblichen Jugend U15 sind in der Saison 2016-17 von einem Schiedsrichter aus dem HBV-SR-Kader und einem D – Schiedsrichter des Heimvereins zu leiten.
1/2017
Die Gebühren für STB, für Ausweitung der Spielberechtigung und für Übergangs-Trainerlizenzen sind mit Antragstellung zu bezahlen. Eine Bearbeitung der Vorgänge erfolgt erst nach Zahlungseingang auf dem HBV - Konto.
Stand: Mai 2017
gez. Michael Rüspeler