I. Der gesetzliche Rahmen für die Nutzung von Sportanlagen wird derzeit u.a. vorgegeben durch die Verordnung des Landes Hessen zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebs von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, in der jeweils geltenden Fassung). Nach dieser Verordnung ist der Sportbetrieb in folgendem Umfang gestattet:
1. Trainingsbetrieb, sofern diesem ein Hygienekonzept zugrunde liegt,
2. Trainingsbetrieb, wenn
b) nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung verwendet wird
c) Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden,
d) darauf geachtet wird, dass es keine Durchmischung der Gruppen gibt, kontaktarm trainiert und wann immer möglich der Mindestabstand eingehalten wird,
d) der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
e) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
3. Alle sonstigen „Vereins- und Nebenräume“ bleiben gesperrt.
Die Vereine sind verpflichtet, diese Anforderungen - ggf. auch künftig geänderte gesetzliche Anforderungen - im Rahmen der Nutzung der Sportanlagen einzuhalten.
II. Darüber hinaus gelten während der Corona-Pandemie folgende besondere Nutzungsbedingungen für die Sportanlagen des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Vorbemerkung: Die Nutzung der kreiseigenen Sportanlagen hängt von der Selbstverpflichtung der Vereine zur Einhaltung der nachfolgenden Punkte ab. Ganz entscheidend ist dabei, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts und weitere, das Infektionsrisiko mindernde Maßnahmen im Betrieb eingehalten werden. Hier sind die Vereine eigenverantwortlich in der Pflicht!
1. Die Nutzung ist bei Mehrfachbelegung auf je Spielfeld begrenzt; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs werden nicht mitgerechnet. Pro Kinder-Mannschaft dürfen bis zu zwei Personen (Betreuer bzw. Trainer) anwesend sein
2. Zuschauer sind nicht zugelassen!
3. Bei Mehrfeldsporthallen dürfen mehrere Spielfelder nur dann genutzt werden, wenn der bauliche Trennvorhang geschlossen ist.
4. Soweit von den jeweiligen Fachverbänden Richtlinien erstellt wurden, sind diese verbindlich zu beachten, siehe https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/
5. Personen mit COVID-19-Symptomen dürfen die Sporthallen weiterhin nicht betreten.
6. Für den Wechsel der Trainingsgruppen ist genügend Zeit einzuplanen, sodass Gruppen am Ein- bzw. Ausgang nicht aufeinandertreffen.
7. Sportler*innen nutzen soweit wie möglich ihre eigenen Materialien. Auf den Einsatz von Materialien zur Nutzung durch mehrere Personen sollte möglichst verzichtet werden.
8. In den Umkleideräumen besteht Maskenpflicht. Die Dusch- und Waschräume dürfen jeweils nur kurzfristig genutzt werden. Die zugelassene Personenzahl beschränkt sich jeweils auf die Hälfte der vorhandenen Duschplätze. Der Mindestabstand ist durch die Nutzung nur jedes zweiten Duschplatzes einzuhalten. Auch hier ist auf eine bestmögliche Lüftung zu achten. Gegebenenfalls müssen nach der Nutzung die Türen geöffnet bleiben.
9. Die Vereine sind verpflichtet, Name, Anschrift und Telefonnummer aller von Trainings- und Übungsbetrieb anwesenden Personen (Sporttreibende, Betreuer*innen und Trainer*innen) zu erfassen. Diese Daten dienen der Corona-Kontaktnachverfolgung durch die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden. Diese Listen sind zum Ende der Nutzung mit Unterschrift der Nutzungsverantwortlichen in der Box der Sporthalle einzuwerfen. Werden die Angaben verweigert, ist die betreffende Person unverzüglich von der Anlage zu verweisen.
10. Im Verdachtsfall bzw. einer Ansteckung innerhalb der Sportgruppe ist der Betrieb unverzüglich einzustellen. Eine Wiederaufnahme erfolgt nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises.
Wir fordern alle Nutzungserlaubnisinhaber auf, sich selbständig laufend zu informieren, z.B. über den Link https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen Gerne können auch gezielt Fragen über den nachstehenden Weg gestellt werden; vorrangig bitte per Email, damit die Fragestellung konkret ist und wir uns auch evtl. ergänzend sachkundig machen können, um eine Antwort auf demselben Weg zu geben.
Für Rückfragen stehen folgende Mailadressen und Telefonnummern zur Verfügung. Fachbereich Schule und Gebäudemanagement, Fachdienst Infrastrukturelles Gebäudemanagement, E-Mail: fbsgm@marburg-biedenkopf.de - Sachbearbeitung: Antonia Nau, Tel.: 06421 405-1468 - Fachdienstleitung: Gerd Nienhaus, Tel. 06421 405-1331
Stand: 02.06.2021