§1
Die Lehr- und Trainerordnung des HBV (HBV-LTO) regelt in Ergänzung zu den Bestimmungen des DBB und LSBH das Lehr- und Trainerwesen im HBV. Das Lehr- und Trainerwesen untersteht dem Vizepräsidenten Ressort I. Die Aufgaben nimmt der Referent für das Lehr- und Trainerwesen (RfLT) wahr. Er kann zu seiner Unterstützung eine Lehr- und Trainerkommission (LTK) berufen.
§2
Im Bereich des HBV können Trainer bzw. Übungsleiter von Vereinsmannschaften folgende Lizenzen erwerben:
- D-Lizenz HBV mit dem Qualifikationsnachweis, Jugendmannschaften zu betreuen und zu trainieren,
- C-Lizenz HBV mit dem Qualifikationsnachweis, Jugend- und Seniorenmannschaften zu betreuen und zu trainieren,
- DOSB-Lizenz C Breiten-/ oder Leistungssport mit dem Qualifikationsnachweis, allgemeine Bewegungsange- bote im Basketball zu gestalten und die Bezuschussung nach den Richtlinien des LSBH zu erhalten, mit der C-Lizenz HBV wird gleichzeitig die DOSB-Lizenz C Breiten- /oder Leistungssport
Die Vereine müssen für Oberliga -Mannschaften (Senioren) einen Trainer mit mindestens C-Lizenz einsetzen. Hierzu können gegen eine Gebühr Übergangslizenzen beantragt werden. Näheres regeln die Richtlinie zur HBV-LTO und die HBV-Ausschreibungen.
Die Vereine müssen für Oberliga-Mannschaften (Jugend) einen Trainer mit mindestens D-Lizenz einsetzen. Hierzu können gegen eine Gebühr Übergangslizenzen beantragt werden. Näheres regeln die Richtlinie zur HBV-LT O und die HBV-Ausschreibungen.
§3
- Die Aus- und Fortbildung der Trainer Fachübungsleiter erfolgt durch den HBV nach den Richtlinien des DBB und in Abstimmung mit dem LSBH.
- Ausbildungslehrgänge werden nach Bedarf durchgeführt. Fortbildungslehr-gänge sollen jährlich durch- geführt
- Ausschreibung, Organisation und Leitung der Lehrgänge erfolgen durch den Die Ausschreibung, Organisation und Leitung können delegiert werden.
- Die Teilnahme an den Lehrgängen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird vom Erweiterten Präsidium Der Verein haftet für die angemeldeten Lehrgangsteilnehmer.
- Einzelheiten zu den Lehrgängen, Prüfungsinhalten und zum Prüfungsverfahren werden in einer Richtlinie zur HBV-LTO geregelt, die vom Erweiterten Präsidium auf Vorschlag des RfLT beschlossen wird. Die Richtlinie ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
§4
- Die Lizenz wird nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung vom RfLT
Die Lizenzerteilung erfolgt durch Ausstellung eines entsprechenden Ausweises. Die Dauer der Lizenz ist auf dem Ausweis zu vermerken.
- Die Lizenzen des HBV können auch auf dem Weg der Sonderregelung erteilt Näheres bestimmt die Richtlinie zur HBV-LTO.
D-, C-Lizenzen und DOSB-Lizenz C Breiten-/oder Leistungssport sind für vier Jahre gültig. Näheres regelt die Richtlinie zur HBV-LTO.
Vor Einführung der HBV-LTO bereits erworbene D- und C-Lizenzen (Altlizenzen) gelten als am 1.1.1979 erstmals erteilt.
Der RfLT führt eine Datei über die erteilten Lizenzen.
§5
- Jeder lizenzierte Trainer Fachübungsleiter ist verpflichtet an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Näheres bestimmt die Richtlinie zur HBV-LTO.
- Bei erfolgter Fortbildung werden die Lizenzen vom RfLT verlängert. Die Verlängerung wird auf dem Ausweis vermerkt. D- und C- Lizenzen werden für vier, DOSB-Lizenzen C Breiten-(oder Leistungssport für vier Jahre verlängert. Näheres regelt https://www.hbv-basketball.de
- Erfolgt innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz keine Fortbildung, so erlischt die Lizenz. In begründeten Ausnahmefällen kann der RfLT eine C-Lizenz in eine D-Lizenz zurückstufen, wenn dies vor Ablauf der Gültig- keitsdauer beantragt wird. Mit dem Erlöschen der Lizenz wird der Ausweis ungültig.
- Eine erloschene Lizenz kann nach erfolgter Fortbildung erneuert werden. Näheres bestimmt die Richtlinie zur HBV-LTO.
§6
Einem Trainer bzw. Fachübungsleiter kann die Lizenz entzogen werden, wenn er schwerwiegend gegen die Satzung oder Ordnungen des HBV schuldhaft verstöflt oder seine Stellung missbraucht. Hierüber entscheidet das Erweiterte Präsidium auf Antrag des RfLT.
§7
Die HBV-LTO kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden.
Stand: Mai 2014 gez. Rolf Weidemann