HBV-Jugendspielordnung
§ 1
Die Jugendspielordnung des HBV regelt allgemeine und besondere Fragen des Spielbetriebs bei der Jugend im Bereich des Hessischen Basketball Verbandes.
Für die Durchführung von Wettkämpfen bei der Jugend sind grundsätzlich die Regeln und Vorschriften der F.I.B.A. und des DBB maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich eingeschränkt oder erweitert werden.
§ 2
Der HBV veranstaltet jährlich Wettbewerbe zur Ermittlung der Hessischen Meister in den
Altersklassen U12 - U18 für Mädchen und Jungen.
Der HBV veranstaltet jährlich Wettbewerbe in einer Landesliga Nord und Süd in den Altersklassen U12 – U18, sofern ausreichend viele Mannschaften eine Meldung abgeben. Näheres regelt die HBV-Jugend-Ausschreibung.
Die Spielleitung der Wettbewerbe liegt beim Referenten
„Spielorganisation Hessische Jugendmeisterschaften“.
Die Ausschreibung der Wettbewerbe erfolgt durch den HBV-Jugendausschuss.
Die Meisterschaften der Altersklassen U18 - U12 werden in Oberligen auf Hessenebene ermittelt. Kann eine Oberliga-Runde mangels ausreichender Anzahl von Meldungen nicht stattfinden, werden die Meister in Vor- und Endturnieren ermittelt. Die Ausrichtung von Vor- und Endturnieren regelt die Ausschreibung.
Die Oberligen werden wie folgt ausgetragen:
a. Der Jugendausschuss entscheidet über den Austragungsmodus und kann zu jeder Zeit Änderungen der Zusammensetzung der Oberligen vornehmen.
b. Die Teilnehmer an der Jugend-Oberliga werden durch Qualifikation ermittelt. Der Qualifikationsmodus ist mit der Ausschreibung bekannt zu geben.
c. Einsatzberechtigt für die Qualifikationsturniere sind nur Spieler, die auch im anschließenden Wettbewerb in der jeweiligen Jugendklasse einsatzberechtigt sind.
Für die Altersklasse U12 – U18 wird für Bezirksligisten ein Hessenpokal ausgetragen. Näheres regelt die Ausschreibung.
Für die Einsatzberechtigung von Spielerinnen und Spielern bei Spielen um die Hessenmeisterschaft gelten die Vorschriften der SO und JSO des DBB und des HBV. Die Einsatzberechtigung eines Jugendlichen wird nicht eingeschränkt durch die Teilnahme an anderen Wettbewerben derselben oder einer anderen Altersklasse.
§ 3
Die Bezirke Kassel, Gießen, Frankfurt und Darmstadt veranstalten jährlich Wettbewerbe zur Ermittlung von Bezirksmeistern in den Altersklassen U18, U16, U14 Jungen und U18, U16, U14, U12 Mädchen und in der Altersklasse U14, U12 Jungen/Mixed.
Die Spielleitung für die Bezirksmeisterschaften liegt, soweit nicht anders geregelt, beim Bezirksvorsitzenden.
Die Ausschreibung für die Bezirksmeisterschaften erfolgt, soweit nicht anders geregelt, durch den Bezirksvorsitzenden.
Regelungen über Spielleitung, Ausschreibung und Fragen zum Spielbetrieb auf Bezirksebene erfolgen im Übrigen durch die Beschlussgremien des jeweiligen Bezirks.
§ 4
Kann nach Abschluss eines Wettbewerbs eine Platzierung nach DBB-SO § 52 Absatz 1 (Wertungspunkte
aus dem direkten Vergleich) und nach § 52 Absatz 2 (Korbpunkte aus dem direkten Vergleich) nicht ermittelt
werden, dann wird ein Entscheidungsspiel an neutralem Spielort durchgeführt.
In die Ausschreibungen der Hessischen Meisterschaft und in die Ausschreibungen der Wettbewerbe zur Ermittlung von Bezirksmeistern der Altersklassen U10, U12, U14 und U16 ist die Verpflichtung zur
Mann-Mann-Verteidigung aufzunehmen. Es gelten die zur Ausschreibung der Deutschen Meisterschaften der Jugend durch den DBB veröffentlichten Kriterien.
§ 5
Diese Jugendspielordnung kann durch einfache Mehrheit vom Jugendtag geändert werden.
Stand: Februar 2017 / gez. Marion Kühn