Allgemeines
Die HBV-Honorarordnung ergänzt die HBV-Finanzordnung und wurde am 10.3.1996 vom HBV-Präsidium beschlossen. Die HBV-Honorarordnung regelt alle Vergütungssätze für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die seitens des Verbandes durchgeführt werden. Die Gültigkeitsdauer der Honorarordnung erstreckt sich auf unbe- stimmte Zeit. Streichungen, Änderungen und Ergänzungen bzw. das Ende ihrer Gültigkeit werden rechtzeitig und in geeigneter Weise veröffentlicht.
Vergütung
Schiedsrichteraus- und -fortbildung
1. theoretische und praktische Unterrichtsstunde (45 Minuten, inklusive Vor- und Nachbereitung) | 20,00 € |
2. Offizielle Spielbeobachtung je Spiel (Sichtung) (Spielbeobachtung je Spiel) | 25,00 € |
3. Offizielle Prüfung zur Erlangung einer SR-Lizenz | 20,00 € |
(je Prüfungsspiel, unabhängig von der Zahl der Kandidaten)
- Coaching-Maßnahme
(inklusive Vor- und Nachbereitung)
- Spiele auf Bezirksebene 25,00 €
- Spiele überbezirklich 35,00 €
- Trainer-/Übungsleiteraus- und -fortbildung
- theoretische und praktische Unterrichtsstunde
(45 Minuten, inklusive Vor- und Nachbereitung) bei 20,00 €
- überfachlicher Ausbildung 20,00 €
- fachlicher Ausbildung 20,00 €
- D- und E-Kaderlehrgänge
- praktische Unterrichtsstunde
(60 Minuten, inklusive Vor- und Nachbereitung) für – Honorartrainer |
10,25 € |
– deren Assistenztrainer | 7,70 € |
– Leistungsstützpunkttrainer | 7,70 € |
– Bezirksstützpunkttrainer | 10,25 € |
– Einsatz von Sichtungsmaßnahmen | 7,70 € |
2. Honorar bei Turnieren/Bundesjugendlager | Trainer/Tag 30,70 € Assistent/Tag 20,50 € |
Sonderveranstaltungen
- bedürfen der Zustimmung des Vizepräsidenten II
in begründeten Fällen max. 25,55 €
- Sind nach den Bewilligungsbedingungen der Geldgeber
(LSBH, Ministerien usw.) niedrigere Honorare zu gewähren, werden diese gezahlt.
- Reisekostenabrechnungen erfolgen nach der HBV-
Stand: April 2014
Hessischer Basketball Verband e.V.