Die HBV-Honorarordnung regelt alle Vergütungssätze für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die seitens des Verbandes durchgeführt werden. Die Gültigkeitsdauer der Honorarordnung erstreckt sich auf unbestimmte Zeit. Streichungen, Änderungen und Ergänzungen bzw. das Ende ihrer Gültigkeit werden rechtzeitig und in geeigneter Weise veröffentlicht.
2. Vergütung
A. Schiedsrichteraus- und -fortbildung
- theoretische und praktische Unterrichtsstunde 20,00 €
(45 Minuten, inklusive Vor- und Nachbereitung) - Offizielle Spielbeobachtung je Spiel (Sichtung) 30,00 €
(Spielbeobachtung je Spiel) - Offizielle Prüfung zur Erlangung einer SR-Lizenz 30,00 €
(je Prüfungsspiel, unabhängig von der Zahl der Kandidaten) - Coaching-Maßnahme (inklusive Vor- und Nachbereitung)
a) Spiele auf Bezirksebene 25,00 €
b) Spiele überbezirklich ohne Videoarbeit 30,00 €
c) Spiele überbezirklich mit Videoarbeit 40,00 € - Aus- und Fortbildung der SR-Ausbilder durch den HBV oder DBB
a) Der HBV übernimmt grundsätzlich die Lehrgangsgebühr bis zur vollen Höhe. Der Nachweis über die Teilnahme ist der Kostenabrechnung beizufügen.
b) Der SR trägt Übernachtungs- und Fahrtkosten. - Aus- und Fortbildung für Kader-SR durch den DBB Die Regelungen aus Ziffer 5 gelten analog.
B. Trainer-/Übungsleiteraus- und -fortbildung
Es gelten folgende Honorare:
- theoretische und praktische Unterrichtsstunde 20,00 €
- überfachlicher Ausbildung 20,00 €
- fachlicher Ausbildung 20,00 €
Es handelt sich um 45 Minuten, inklusive Vor- und Nachbereitung.
C. Lehrgänge für D- und E-Kader
- Honorare bei Trainingseinheiten (pro Einheit) Die praktische Unterrichtsstunde (60 Minuten)
- D-Kader Assistent 20,- € (bis max. 5 UEs)
- E-Kader Trainer 15,- € (bis max. 2 UEs)
Vor- und Nachbereitung (E-Kader Trainer) 10,- € (bis max. 1 UE) - Honorar bei Turnieren/Bundesjugendlager pro Tag (ab 6 UEs):
D-Kader/E-Kader Lehrgänge 100,- €
D. Sonderveranstaltungen
Sie bedürfen der Zustimmung des Vizepräsidenten Finanzen bis zu 25,- €
Sind nach den Bewilligungsbedingungen der Geldgeber (LSBH, Ministerien usw.) andere Honorare zu gewähren, werden diese gezahlt.
Reisekostenabrechnungen erfolgen nach der HBV-Finanzordnung.
E. Fortbildungszuschüsse
Die Mitglieder der Lehr- und Trainerkommission erhalten in einem Zweijahreszeitraum einen
Fortbildungszuschuss von 100 €.
F. Honorare bei HBV-Camps:
Leiter eines Camps 350,- Euro + Kost und Logis
A-Lizenz Trainer 300,- Euro + Kost und Logis
B-Lizenz Trainer 250,- Euro + Kost und Logis
C-Lizenz Trainer 200,- Euro + Kost und Logis
D-Lizenz Trainer 150,- Euro + Kost und Logis
Trainer ohne Lizenz Übernahme Kost und Logis
Die Fahrtkosten werden nach den HBV-Richtlinien erstattet.