§1 Ehrungen
Der HBV verleiht folgende Ehrungen:
- Leistungsnadeln mit Urkunde
- Verdienstnadeln mit Urkunde
- Ehrennadeln mit Urkunde
- Ehrenurkunden
- Ehrenmitgliedschaft mit Urkunde
§2 Leistungsnadel
Die Leistungsnadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden in Würdigung besonderer Förde- rung des Basketballsports Personen geehrt, die sich diese Verdienste außerhalb des Erweiterten Präsidiums insbesondere im Verein, als Schiedsrichter oder als Mitarbeiter des Verbandes erworben haben.
Die Nadel in Bronze kann nach fünfjähriger Tätigkeit verliehen werden. Die Nadel in Silber kann nach achtjähriger Tätigkeit verliehen werden. Die Nadel in Gold kann nach zwölfjähriger Tätigkeit verliehen werden.
§3 Verdienstnadel
Die Verdienstnadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden Personen geehrt, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit im Erweiterten Präsidium ausgezeichnet haben.
Die Nadel in Bronze kann nach vierjähriger Tätigkeit verliehen werden.
Die Nadel in Silber kann nach siebenjähriger Tätigkeit verliehen werden. Die zu ehrende Person muß Inhaber der Nadel in Bronze sein.
Die Nadel in Gold kann nach zehnjähriger Tätigkeit verliehen werden. Die zu ehrende Person muß Inhaber der Nadel in Silber sein.
§4 Ehrennadel
Die Ehrennadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden in Würdigung besonderer Förderung des Basketballsports Personen geehrt, die sich diese Verdienste innerhalb und außerhalb des Erweiterten Präsidiums erworben haben.
Die Nadel in Bronze kann nach fünfzehnjähriger Tätigkeit verliehen werden. Die Nadel in Silber kann nach zwanzigjähriger Tätigkeit verliehen werden.
Die Nadel in Gold kann nach fünfundzwanzigjähriger Tätigkeit verliehen werden.
§5 Ehrenurkunden
Ehrenurkunden können an Vereine, Schulen, Organisationen oder Behörden verliehen werden, wenn diese sich besondere Verdienste in der Förderung und Verbreitung des Basketballsports erworben haben.
§6 Ehrenmitgliedschaft
Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft regelt die Satzung.
§7 Ehrungsanträge
- Alle Ehrungen sind bei der HBV-Geschäftsstelle schriftlich und mit Begründung zu
- Für Ehrungen nach § 1 a sind die Vereine, die Bezirksvorsitzenden und die Mitglieder des Erweiterten Präsidium antragsberechtigt. Die Ehrungen nach § 1 b, 1 c und 1 d erfolgen auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums.
- Anträge der Vereine, die Ehrungen im Rahmen des Verbandstages betreffen, sind bis spätestens 1.3. eines Jahres zu stellen. Im übrigen sollen Anträge acht Wochen vor dem Datum der beabsichtigten Ehrung gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet das Präsidium.
- Anträge der Bezirksvorsitzenden und Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind spätestens acht Tage nach der Einladung zur Sitzung des Erweiterten Präsidiums zu stellen. Über die Ehrung beschließt das Erweiterte Präsidium.
§8 Aberkennung
Auf Beschluß des erweiterten Präsidiums kann eine Ehrung wieder aberkannt werden, wenn sich der Träger durch verbandsschädigendes Verhalten der Ehrung nicht mehr würdig erweist.
§9 Ehrenbuch
Alle Ehrungen sind in einem Ehrenbuch zu vermerken. Das Ehrenbuch wird bei der Geschäftsstelle geführt.
§10 Änderung
Diese HBV-Ehrenordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden.
Stand: Mai 2014 gez. Michael Rüspeler