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HBV-Ehren­ordnung

Titel
Antrag auf Erteilung einer Teilnahmeberechtigung
Antrag, Handbuch, HBV HANDBUCH 2024/2025 4. September 2024

    HBV HANDBUCH 2024/2025

    HBV-Ehren­ordnung

    § 1 Ehrungen
    Der HBV verleiht folgende Ehrungen:
    a. Leistungs­nadeln mit Urkunde
    b. Verdienst­nadeln mit Urkunde
    c. Ehren­nadeln mit Urkunde
    d. Ehrenurkunden
    e. Ehren­mit­glied­schaft mit Urkunde
    f. Jugendtrainerin/Jugendtrainer des Jahres
    g. Friedrich Prinz Preis
    h. Theo Clausen Medaille

    § 2 Leistungsnadel
    Die Leistungs­nadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden in Würdigung beson­derer Förderung des Basket­ball­sports Personen geehrt, die sich diese Verdienste außerhalb des Erwei­terten Präsi­diums insbe­sondere im Verein, als Schieds­richter oder als Mitar­beiter des Verbandes erworben haben.
    Die Nadel in Bronze kann nach fünfjäh­riger Tätigkeit verliehen werden.
    Die Nadel in Silber kann nach achtjäh­riger Tätigkeit verliehen werden.
    Die Nadel in Gold kann nach zwölf­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden.

    § 3 Verdienstnadel
    Die Verdienst­nadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden Perso¬nen geehrt, die sich durch langjährige verdienst­volle Mitarbeit im Erwei­terten Präsi¬dium ausge­zeichnet haben.

    Die Nadel in Bronze kann nach vierjäh­riger Tätigkeit verliehen werden.

    Die Nadel in Silber kann nach sieben­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden. Die zu ehrende Person muß Inhaber der Nadel in Bronze sein.

    Die Nadel in Gold kann nach zehnjäh­riger Tätigkeit verliehen werden. Die zu eh¬rende Person muß Inhaber der Nadel in Silber sein.

    § 4 Ehrennadel
    Die Ehren­nadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden in Würdigung beson­derer Förderung des Basket­ball­sports Personen geehrt, die sich diese Verdienste innerhalb und außerhalb des Erwei­terten Präsi­diums erworben haben.
    Die Nadel in Bronze kann nach fünfzehn­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden.
    Die Nadel in Silber kann nach zwanzig­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden.
    Die Nadel in Gold kann nach fünfund­zwan­zig­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden.

    § 5 Ehrenurkunden
    Ehren­ur­kunden können an Vereine, Schulen, Organi­sa­tionen oder Behörden verlie¬hen werden, wenn diese sich besondere Verdienste in der Förderung und Verbrei¬tung des Basket­ball­sports erworben haben.

    § 6 Ehrenmitgliedschaft
    Die Verleihung der Ehren­mit­glied­schaft regelt die Satzung.

     

    § 7 Jugendtrainerin/Jugendtrainer des Jahres
    In einem jährlichen Turnus ehrt der HBV Jugend­aus­schuss nach Abschluss der vorhe­rigen Saison Personen,
    entweder mit dem Titel:
    HBV Leistungssportjugendtrainer/HBV Leistungs­sport­ju­gend­trai­nerin des Jahres,
    oder mit dem Titel:
    HBV Breiten­sport­ju­gend­trainer / HBV Breiten­sport­ju­gend­trai­nerin des Jahres,
    die sich im Allge­meinen durch konti­nu­ier­liches Engagement und im beson­deren Maße für die Belange der Kinder und Jugend­lichen im hessi­schen Basket­ball­sport einsetzen. Die Nominie­rungen der jewei­ligen Personen erfolgt durch HBV Vereins- und/oder HBV Verbands­ver­treter und wird abschließend im HBV Jugend­aus­schuss abgestimmt. Die besondere Leistung der zu ehrenden Person wird zudem mit einem einma­ligen Betrag von 250,- Euro seitens des HBV Jugend­aus­schusses honoriert. Erhält der HBV Jugend­aus­schuss keine Nominie­rungen, entfällt die Ehrung für das Jahr.

    § 8 Friedrich Prinz Preis
    Das langjährige Wirken einer heraus­ra­genden Trainer­per­sön­lichkeit wird mit der Verleihung dieses Preises gewürdigt. Er wird in einem zweijäh­rigen Turnus in den geraden Kalen­der­jahren verliehen.

    § 9 Theo Clausen Medaille
    Das langjährige und heraus­ra­gende Wirken für den Basket­ball­sport in Hessen wird mit der Verleihung dieser Medaille gewürdigt. Vorge­schlagen und beschlossen werden die Preis­trä­ge­rinnen und Preis­träger durch das Erwei­terte HBV-Präsidium.

    §10 Ehrungs­an­träge
    1. Alle Ehrungen sind bei der HBV-Geschäfts­stelle schriftlich und mit Begründung zu beantragen.
    2. Für Ehrungen nach § 1a sind die Vereine, die Bezirks­vor­sit­zenden und die Mitglieder des Erwei­terten Präsidium antrags­be­rechtigt. Die Ehrungen nach § 1b, § 1c, § 1d, §1e, §1g, §1h erfolgen auf Vorschlag des Erwei­terten Präsi­diums. Die Ehrung nach § 1 f erfolgt durch den HBV-Jugendausschuss.
    3. Anträge der Vereine, die Ehrungen im Rahmen des Verbands­tages betreffen, sind bis spätestens 1.3. eines Jahres bei der HBV-Geschäfts­stelle zu stellen. Im Übrigen sollen Anträge acht Wochen vor dem Datum der beabsich­tigten Ehrung gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet das Präsidium.
    4. Anträge der Bezirks­vor­sit­zenden und Mitglieder des Erwei­terten Präsi­diums sind spätestens acht Tage nach der Einladung zur Sitzung des Erwei­terten Präsi­diums zu stellen. Über die Ehrungen beschließt das Erwei­terte Präsidium.

    § 11 Aberkennung
    Auf Beschluß des erwei­terten Präsi­diums kann eine Ehrung wieder aberkannt werden, wenn sich der Träger durch verbands­schä­di­gendes Verhalten der Ehrung nicht mehr würdig erweist.

    § 12 Ehrenbuch
    Alle Ehrungen sind in einem Ehrenbuch zu vermerken. Das Ehrenbuch wird bei der Geschäfts­stelle geführt.

    § 13 Änderung
    Diese HBV-Ehren­ordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden.

    Stand: 13. Mai 2023
    gez. M. Rüspeler

     

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