HBV-Ausschreibung Qualifikation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga
A. Qualifikation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga für die Saison 2025/2026
A1.
Bis zum 01.05. eines Jahres melden die Vereine per E-Mail mit dem Meldeformular (Anlage) ihre Mannschaften der U12–U18 für die Ober- und Landesligen bzw. zu den Qualifikationsturnieren für die Jugend Oberliga (OL) und Jugend-Landesliga (LL) an die Spielleitung. Diese bestätigt den Eingang der E-Mail. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Für die OL und LL der Jungen werden bei mehr als 10 Meldungen in einer Altersklasse (AK) Qualifikationen in den AK U14, U16 und U18 gespielt. In der Altersklasse U12, findet keine Qualifikation statt, hier spielen alle Mannschaften, die gemeldet wurden. Für die OL und LL der Mädchen werden bei mehr als 8 (U16) bzw. 10 (U14/18) Meldungen in einer Altersklasse (AK) Qualifikationen in den AK U14, U16 und U18 gespielt. In der Altersklasse U12 findet keine Qualifikation statt, hier spielen alle Mannschaften, die gemeldet werden.
Der Jugendausschuss kann je nach Meldeergebnis einen alternativen Spielmodus ansetzen. Meldestellen und Spielleitungen:
Weibliche U12, U14, U16, U18 (formlos per Email):
Ebi Spissinger, E-Mail: coach.ebi@t-online.de
Berliner Straße 32, 35305 Grünberg
Männliche (mixed) U12X, U14, U16, U18 (mit Meldeformular):
Danica Paepcke, E-Mail: qualifikationen@hbv-basketball.de
Groß-Gerauer-Straße 79, 64331 Weiterstadt
Für die Qualifikationsrunden gelten die Alterklasseneinteilungen der darauf folgenden Spielrunde.
A2.
Meldungen ohne die erforderlichen Angaben werden nicht berücksichtigt. Auf dem Meldeblatt sind die Plätze gemäß den Abschlusstabellen 2024/25 der Ober- und Landesligen aufzuführen. Nicht wahrheitsgemäße Angaben ziehen eine Ordnungsstrafe i. H. von 50€ nach sich.
A3.
Die Ober- und Landesligen der U12, U14, U16, U18 werden grundsätzlich mit mindestens 8 Mannschaften gespielt. Bei der 8er-Liga der OL können bis zu 6 Mannschaften, bei der 10er-Liga der OL bis zu 8 Mannschaften gesetzt werden. Die restlichen Plätze werden gemäß A1. in Turnieren ausgespielt. Es steht im Ermessen des HBV Jugendausschusses, Mannschaften für die OL und LL zu setzen oder auf Antrag Wildcards zu vergeben.
Sollte das Meldeergebnis eine Änderung erforderlich machen, kann der HBV-Jugendausschuss diese beschließen.
A4.
Die Besetzung der Turniere erfolgt nach der Tabellenplatzierung der Ober- und Landesligen (siehe Meldeblatt) und dem sich daraus ergebenden Ranking. Mannschaften, die in der Saison zurückgezogen wurden, können keine Punkte geltend machen. Vereine, die ihre Mannschaft zur Oberliga melden, müssen auch Landesliga spielen („Hessenmeldung“). Der Jugendausschuss entscheidet über den Austragungsmodus, die Anzahl der Turniere und die Anzahl der am einzelnen Turnier teilnehmenden Mannschaften. Diese Entscheidung orientiert sich an der Zahl der gemeldeten Mannschaften.
Termine für 2025 sind: Q1: 07.06.+08.06.25 (OL); Q2: 14.+15.06.25 (OL); Q3 28.+29.06.25 (LL)
Die Spielzeit beträgt 4x7,5 Minuten, Freiwürfe ab dem 4. Teamfoul pro Viertel, maximal 4 persönliche Fouls, Verlängerungen je 4 Minuten. 1.HZ 2 Auszeiten, 2.HZ 3 Auszeiten Die U12 spielt nach den HBV-U12-Regeln mit der Ausnahme: Spielzeit 8x4 Minuten, Einsatz je Spieler mindestens 2, maximal 6 Achtel, keine Teamfouls, maximal 4 persönliche Fouls, Verlängerungen 4 Minuten Die U12 spielt mit dem Ball Größe 5, die OW14-OW18 sowie OM14 spielen mit dem Ball Größe 6, die OM16-OM18 mit dem Ball Größe 7.
In den Spielen der U12, U14 und U16 ist in allen Ligen die „Mann-Mann-Verteidigung“ (MMV) vorgeschrieben. Es gelten die MM-Kriterien des DBB und bei der U12 die Kriterien des HBV. Ist kein MM-Kommissar anwesend, werden die Spiele dennoch ausgetragen.
A5.
Alle SpielerINNEN, die an dieser Qualifikation teilnehmen, müssen auf dem MMB/Spielerliste eingetragenwerden (Name, Geburtsdatum, etc.), der vor jeder Qualifikationsrunde zu den Spielen vorzulegen ist. Dieser MMB muss auf dem Vordruck, der auf der HBV-Homepage zum Downloaden bereitsteht, in Papierform vom Verein mit Stempel und Unterschrift versehen vom Ausrichter an die Spielleitung geschickt werden. Dies kann durch denAusrichter der Spiele zusammen mit den Spielbögen erfolgen. Die Spielerlisten und die Spielbögen sind vomAusrichter bis spätestens 24:00 Uhr am Turniertag der Spielleitung per Email zuzusenden. Mannschaften, die keineSpielerliste bei der Spielleitung vorlegen, haben das Spiel gem. §§38.1.g/25.2 DBB-SO verloren. Die Spielerinnenund Spieler haben einen gültigen Teilnehmerausweis/amtlichen Lichtbildausweis im Original vorzulegen.Spielerinnen und Spieler, die mit STB bzw. Spielerwechsel auf der Homepage des HBV gelistet sind, haben einengültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Andere Dokumente werden nicht akzeptiert.Die Vereine legen vor der ersten Qualifikationsrunde ihre 8 Stammspieler für die erste Mannschaft fest, diese dürfennicht an der Qualifikation der 2. bzw. 3., etc., Mannschaft teilnehmen. Spielerinnen und Spieler des LK1-Kadersmüssen in ihrer Altersklasse als Stammspieler in der OL gemeldet werden.Alle Spielerinnen und Spieler können an einem Turniertag nur in einer Mannschaft einer Altersklasse eingesetztwerden, d.h. man kann nur an einem Wettbewerb je Spieltag teilnehmen.Jede Spielerinn und jeder Spieler darf nur mit einem Verein an einer OL-Quali je Altersklasse teilnehmen, gleichesgilt für die LL-Quali.
Da die Qualifikationen des HBV in der lizenzfreien Zeit der Bundesligen (JBBL, NBBL und WNBL) stattfinden, sindSpieler/-innen, die in der Saison 2024/25 eine Lizenz der Jugend-Bundesliga besessen haben, für die Qualifikationen spielberechtigt. Für die darauf folgenden Spielrunden der OL und LL der U16 und U18 im HBV erlischt die Einsatzberechtigung, sobald eine Lizenz der Jugend-Bundesliga beantragt wird.
Für den Zeitraum der Qualifikationen zur JBBL, NBBL und WNBL gilt der „lizenzfreie“ Status, sofern sich eineMannschaft noch nicht für die Bundesliga qualifiziert hat. Das betrifft Spieler und Spielerinnen des jeweils älteren Jahrganges der U16 (Jg. 2010) und U18 (Jg. 2008), Spieler und Spielerinnen des jeweils jüngeren Jahrganges der U16 (Jg. 2011) und U18 (Jg. 2009) sind grundsätzlich in den OL und LL des HBV spielberechtigt. Spieler und Spielerinnen des rollierenden Stichtages sind für die Qualifikationen des HBV spielberechtigt, sofern der jeweilige Antrag genehmigt wurde und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird die Bundesligalizenz JBBL, NBBL bzw. WNBL eines Spielers/einer Spielerin bis zum 30.11. zurückgegeben bzw. deaktiviert, wird der Spieler/die Spielerin in der Ober- und Landesliga sowie in den Qualifikationsrunden 2025/26 nach Information an den HBV-Jugendausschuss spielberechtigt.
A6.
Da die laufende Saison erst am 31.07.2025 endet, müssen Vereinswechsel und STB-Anträge von Spielern/Spielerinnen für alle Qualifikationsturniere schriftlich mit dem Formular „Antrag auf Vereinswechsel“/STB
Antrag bei der HBV-Geschäftsstelle bis zum 05.06.2025, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Gebühr für die STB muss ebenfalls bis zum 05.06.2025 beim HBV eingegangen sein. Diese ist an den Hessischen Basketball Verbandes auf das Konto DE16 5185 0079 0120 0650 25 bei der Sparkasse Oberhessen zu überweisen. Als Verwendungszweck ist die Art des Antrags (Ausweitung oder STB, der Name des Aktiven und der Name des Vereins anzugeben).
Die Vereinswechsel und Sonderteilnahmeberechtigungen werden auf der HBV-Homepage veröffentlicht, nur die Veröffentlichungen haben Gültigkeit.
Später eingehende Anträge werden zu den Qualifikationen nicht bearbeitet. Der Stichtag gilt für alle Qualifikationsrunden und Altersklassen. Je Spieler ist nur ein Vereinswechsel/ein STB-Antrag möglich.
Der neue Verein muss nach dem 01.08.2025 den Spielerwechsel eigenständig im DBB-Portal durchführen. Der DBB stellt dann ab dem 01.08.2025 den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nichterfolg der Qualifikation ist der Vereinswechsel für die Saison 2025/26 gültig. Sonderteilnahmeberechtigungen (STB) gelten für eine Mannschaft. Ist die STB für die Oberliga bzw. deren Qualifikation ausgestellt, gilt diese nicht für die Landesliga/Bezirksliga/Kreisliga, auch wenn die OL-Qualifikation nicht geschafft wurde. Eine weitere STB ist für die Spielzeit 2025/26 nicht zulässig.
Eine STB kann beantragt werden, wenn die Altersklasse oder die Spielklasse der STB höher sein wird, als im Stammverein möglich ist (hier sind alle vom Verein gemeldeten Mannschaften zu berücksichtigen) Die STBs der Saison 2024/25 haben für alle Qualifikationen zur Saison 2025/26 keine Gültigkeit.
A7.
Spielerwechsel zu den Qualifikationen sind grundsätzlich möglich.
Spieler und Spielerinnen von gesetzten Mannschaften können erst ab dem 01.08.2025 den Verein wechseln bzw. eine STB beantragen. Spieler/Spielerinnen der U12–U18, die an einer erfolgreichen OL/LL-Qualifikation teilgenommen haben, erhalten während der laufenden Saison 2025/26 keine Einsatzberechtigung für eine andere Mannschaft in der Liga. Über Ausnahmefälle kann der Jugendausschuss entscheiden.
A8
Für die OL-Qualifikationsrunden gilt die Trainerlizenzpflicht „Trainer-C-Lizenz Leistungssport“ für den verantwortlichen Trainer (Headcoach); für die Qualifikationsrunden zu den Landesligen gilt die Trainerlizenzpflicht „Trainer-D-Lizenz“ für den verantwortlichen Trainer (Headcoach). Bei nicht vorhandener Lizenz kann -gemäß der Richtlinien der LTK- eine Übergangslizenz für die Qualifikationen bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
A9.
Für den Schiedsrichtereinsatz ist der HBV-SR-Einsatzleiter zuständig, ggf. wird auf die „Heimschiedsrichter Regelung“ zugegriffen. Die Schiedsrichter erhalten Spielleitungshonorare in Höhe von 22,50€ für OL-Quali
Spiele/LL-Quali-Spiele. Gemäß §24.1. HBV-FO übernimmt der HBV anteilig mit den Vereinen die Spielleitungshonorare, Fahrkosten und Parkgebühren der Schiedsrichter und MM-Kommissare. Der in Vorlage
getretene Verein muss innerhalb von 4 Wochen die Auslagen geltend machen. Der für die Überprüfung eingeteilte Kommissar erhält in bar die Gebühr eines Schiedsrichters in Höhe von 22,50€.
A10.
Der Turnier–Ausrichter hat unmittelbar nach Turnierende, spätestens bis 24:00 Uhr, alle Ergebnisse per E-Mail als Scan an die Spielleitung zu senden.
A11.
Der HBV-Jugendausschuss behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor, sofern sich Sachzwänge ergeben. Der Jugendausschuss kann zu jeder Zeit Änderungen der Zusammensetzung der Ober- und Landesligen
sowie der Qualifikationsrunden vornehmen.
A12.
MeldegebührenFindet eine Qualifikation statt, wird die Teilnahme an der Qualifikation Oberliga/Landesliga mit einer Meldegebühr von 75,- Euro berechnet, die Oberliga/Landesliga selbst wird mit einer Meldegebühr von zusätzlich 30,- Euro berechnet.
Finden keine Qualifikationsturniere statt, wird die Oberliga/Landesliga mit einer Meldegebühr von 90,- Euro berechnet.
Ein Rückzug nach Meldeschluss entbindet nicht von der Zahlung der Meldegebühr.
11.12.2025
HBV-Jugendausschuss
Anlage: Meldeformular + MMB