I. Allgemeine Bestimmungen
A. Wettbewerbe
Gemäß § 11 DBB-SO sowie § 3 HBV-SO schreibt der Hessische Basketball Verband (HBV) folgende Wettbewerbe für 2019/2020 aus:
- Spiele der Oberliga (Damen und Herren)
- Spiele der Landesliga (Damen und Herren)
- Spiele um den Wanderpokal der Bezirkspokalsieger ( Damen und Herren)
- Hessische Meisterschaften der Altersklasse Ü35 weiblich und männlich
- Hessische Meisterschaften der Altersklasse Ü40 weiblich und männlich
- Spiele der Jugend im überbezirklichen Bereich (U12-U18, weiblich und männlich)
a. Qualifikationsturniere zur Oberliga (U12-U18)
b. Spiele der Oberliga (U12-U18)
c. Spiele der Landesliga (U12-U18)
d. Spiele um die Hessenmeisterschaft (U12-U18)
e. Spiele zum Hessenpokal (U14,16,18 weiblich und männlich)
f. Spiele zum Hessenpokal U12 (weiblich) und U12 (mixed /männlich) - Spiele auf Bezirksebene
a. Damen und Herren
b. Bezirkspokal (Damen und Herren)
c. Altersklasse Ü35 weiblich und männlich
d. Altersklasse Ü40 weiblich und männlich
e. Meisterschaften der Jugend (weiblich und männlich)
sämtlicher Altersklassen
B. Geltende Vorschriften
- Für die oben aufgeführten Wettbewerbe gelten die Bestimmungen des internationalen Basketball Verbandes (FIBA), des Deutschen Basketball Bundes (DBB), wie sie in den Offiziellen Inter¬nationalen Spielregeln (F.I.B.A.-Spielregeln), der Satzung und den Ordnungen des DBB festgelegt sind, und des HBV, wie sie in der Satzung und den Ordnungen des HBV festgelegt sind.
- Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausschreibung nach § 11 Abs. 3 und 4 DBB-SO können nur nach Beschluss des HBV-Sportausschusses erfolgen. Änderungen und Ergänzungen sind unverzüglich im Amtlichen Mitteilungsorgan zu veröffentlichen.
- Mannschaften einer Spielgemeinschaft werden nur dann zur Teilnahme am Spielbetrieb zugelassen, wenn die Spielgemeinschaft bis zum 2. Mai jeden Jahres beantragt und von dem Vizepräsident Ressort III bis zum Meldetermin genehmigt ist.
- a. Die Vereine haben eine Vorabmeldung ihrer Mannschaften bis zu dem von den Bezirken festgelegten Termin per Mail, Fax oder Brief an die bekannten Meldestellen zu richten. Diese Vorabmeldung dient der Einrichtung der Ligen im Internet.
b. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres haben die Vereine über www.basketball-bund.net folgendes einzugeben:
- offizielle Vereinsanschrift / Abteilungsleiter mit E-Mail-Adresse
- Schiedsrichterwart mit E-Mail-Adresse
- Mädchenbeauftragten / Jugendwart
Veränderungen bei den Hallen sind Vizepräsident Ressort III zu melden.
Die Aktualisierung dieser Daten m u s s von den Vereinen während des ganzen Jahres vorgenommen werden.c. Bis zum 01. Juni eines jeden Jahres haben die Vereine die offizielle Meldung abzugeben:
- Mannschaftsmeldung mit Ziffer, Heimspielterminen, Trainingszeit, Trikotfarbe und Mannschaftsverantwortlichem
- Meldung der aktiven DBB-SR. Hierzu ist eine im Mai ausgedruckte Liste der für den Verein gemeldeten Schiedsrichter aus „basketball-bund.net“ beizufügen. - Am Spielbetrieb der Saison 2019 / 2020 können Vereine nur dann teilnehmen, wenn sie alle unter I.B.4. geforderten Angaben bis zum 01.06.2019 im Internet eingegeben haben.
Weiterhin ist Voraussetzung für die Teilnahme von Seniorenmannschaften am Spielbetrieb 2019 / 2020, dass alle finanziellen Rückstände aus dem abgelaufenen Spieljahr bis zum 01.06. 2019 beglichen wurden. - a. Die Einsatzberechtigung eines Spielers wird im Internet unter www.basketball-bund.net durch den Eintrag in die Spielerliste der jeweiligen Mannschaft festgelegt.
b. Auf der Spielerliste dürfen nur Spieler aufgeführt werden, die für den Verein eine Teilnahmeberechtigung nach §§ 19ff DBB-SO oder eine Sonder-teilnahmeberechtigung nach § 30 Abs. 3 DBB-SO, § 3 DBB-JSO besitzen.
c. Die Vornahme von Änderungen auf der Spielerliste sind nur im Rahmen der SO zulässig (siehe: §§ 25 – 30 DBB-SO).
Über den Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung entscheidet der Vizepräsident Ressort III. - Alle offiziellen Mitteilungen des HBV werden im amtlichen Organ des HBV veröffentlicht (Internetseite www.hbv-basketball.de). Nachteile, die sich aus der Nichtkenntnis dieser Mitteilungen ergeben, gehen zu Lasten der betreffenden Vereine.
- Erklärt ein Verein nach Rechtskraft der Abschlusstabelle den Verzicht auf die Anwartschaft oder das Teilnahmerecht gemäß § 16 DBB-SO, so hat er dem Veranstalter die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Ab dem 01.08. bis zur Beendigung eines Wettbewerbs ist zusätzlich eine Ordnungsstrafe auszusprechen.
C. Spielleitung
- Spielleitung für alle überbezirklich ausgeschriebenen Wettbewerbe im Seniorenbereich ist der Vizepräsident Ressort III.
- Spielleitung für alle überbezirklich ausgeschriebenen Wettbewerbe im Jugendbereich ist der Vizepräsident Ressort IV.
- Spielleitung für alle im Bezirk ausgeschriebenen Wettbewerbe ist der jeweilige Bezirksvorsitzende.
- Zuständige Stelle im Sinne des § 16 DBB-SO ist überbezirklich im Seniorenbereich der Vizepräsident Ressort III, im Jugendbereich der Vizepräsident Ressort IV und in den Bezirken der jeweilige Bezirksvorsitzende.
D. Spielpläne
Die Spielpläne werden gemäß dem Rahmenterminplan erstellt. Der im Internet unter www.basketball-bund.net veröffentlichte Spielplan ist verbindlich.
- Überbezirklich
a. Die verbindlichen Spielpläne werden für den Seniorenbereich im Auftrag des Vizepräsidenten Ressort III, für den Jugendbereich im Auftrag des Vizepräsidenten Ressort IV bekannt gegeben.
b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestimmungen der DBB-SO erfolgen. - Bezirksebene
a. Die Spielpläne werden vom jeweiligen Bezirksvorsitzenden oder dessen Beauftragten aufgestellt und bekannt gegeben.
b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestimmungen der DBB-SO erfolgen. - Die Spielleitung ist verpflichtet nach Abschluss des Spielbetriebes gemäß § 14 Abs. 1 DBB-SO unverzüglich die Abschlusstabelle zu veröffentlichen und an die Vereine sowie die Referenten für das Pressewesen weiterzuleiten.
E. Spielverlegung
- Grundsätzlich sind Spielverlegungen nach Veröffentlichung des verbindlichen Spielplanes nicht mehr möglich.
- Die Vereine haben jedoch die Möglichkeit 2 Wochen nach dessen Veröffentlichung, Spieltermine in Abstimmung mit dem Gegner und den bereits angesetzten Schiedsrichtern zu ändern.
- Während der Saison kann ein Spiel dem Ort nach verlegt werden.
- Einer Verlegung nach Zeit und / oder Tag ist nur bei Nichtverfügbarkeit der Halle oder bei Bereinigung der Ansetzungen am Spieltag möglich. Der neue Termin ist mit dem Gegner und den angesetzten Schiedsrichtern abzustimmen und rechtzeitig vor dem angesetzten Termin bei der Spielleitung zu beantragen.
- Einem Antrag auf Spielverlegung ist zu entsprechen, wenn ein Spieler oder deren Trainer für seine Stammmannschaft zu DBB- oder LV-Maßnahmen auf Anforderung abgestellt werden. Der Antrag ist grundsätzlich mindestens 14 Tage vor dem Spieltag zu stellen. Im Seniorenbereich ist bei Jugendmaßnahmen der Antrag abzulehnen. Dasselbe gilt bei Maßnahmen der LV, sofern ein Spieler betroffen ist, dessen Einsatzberechtigung auf dem Mannschaftsmeldebogen einer am Bundesliga-Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaft ausgewiesen ist.
- Alle Spielverlegungen während der Saison sind kostenpflichtig und unverzüglich von der Spielleitung im Internet unter www.basketball-bund.net einzutragen.
F. Schiedsrichtereinsatz
- Der Schiedsrichtereinsatz für die Senioren-Oberligen, den Wanderpokal der Senioren, für die Jugend-Oberliga MU14, für die Qualifikationsturniere zur Jugend-Oberliga / Jugend-Landesliga, für die Hessischen Meisterschaften der Jugend sowie der SpielerINNEN Ü35 / Ü40 erfolgt durch die HBV-Schiedsrichtereinsatzleitung.
Für die Jugend-Oberligen OW14, OW16, OM16 und OM18 werden die SR durch die jeweiligen Bezirks – Schiedsrichterwarte angesetzt, - Der Einsatz für die Senioren – Landesliga Süd Herren erfolgt durch die Landesliga – Schiedsrichtereinsatzleitung. Für die SR-Ansetzung in Landesliga Nord Herren, Landesliga Nord und Süd Damen sind der Bezirkskadereinsatzleiter bzw. die Bezirks-Schiedsrichterwarte zuständig.
Für den Hessenpokal der Jugend U12 -18 sind die jeweiligen Bezirks-Schiedsrichterwarte zuständig. - Für Bezirksmeisterschaften der Ü35 /Ü40 SpielerINNEN, für die Bezirkspokale und die anderen Ligen auf Bezirksebene gemäß § 8 HBV-SRO ist der jeweilige Bezirksschiedsrichterwart zuständig.
- Eine Doppelansetzung mit OLH -Spielen ist nicht möglich. OLD –Spiele können mit angesetzten Landesliga –Herren-Spielen gekoppelt werden.
Eine Kopplung von OLD- und LL-Herren-Spielen mit Jugend-OL-Spielen ist nicht möglich. - Zur Sicherheit der angesetzten Schiedsrichter kann die Spielleitung anordnen, dass ein SR – Betreuer des Heimvereins bei den Spielen anwesend ist.
G. Rechtsinstanzen
- Vorinstanz ist die jeweilige Spielleitung.
- 1. Rechtsinstanz ist
a. überbezirklich:
HBV-Rechtsausschuss: z. Hd. der/des Vorsitzenden
b. auf Bezirksebene:
der jeweilige Bezirksrechtsausschuss: z. Hd. der/des Vorsitzenden
H. Ergebnismeldung
Die Ergebnisse sind von den Vereinen im Internet unter www.basketball-bund.net in die jeweiligen Ligen einzugeben:
für alle Spiele unter der Woche: am Austragungstag bis 24:00 Uhr
für alle Samstagsspiele bis 24:00 Uhr
für alle Sonntagsspiele bis 22:00 Uhr
Spätere Eingaben gelten als verspätet gem. Strafenkatalog A.6.
Die Bezirke können abweichende Regelungen treffen
J. Spielbedingungen
- a. Auf- und Abstieg werden in § 5 HBV-SO geregelt.
b. vorsorgliche Aufstiegsspiele für die Zweitplazierten der jeweiligen Ligen können nach Abschluss der Runde durch die Spielleitung angesetzt werden. In geraden Jahren hat der nördliche Verein im ersten Spiel Heimrecht. - Für die HBV-Wettbewerbe gilt der beigefügte Strafenkatalog.
- Die Seniorenmannschaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer C – Lizenz +++Breitensport ist. Für andere Trainer muss gegen eine Gebühr von 250,-- € eine Übergangslizenz beantragt werden. Diese Lizenz ist personenbezogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, wird ein Betrag von 180,--€ auf die Lehrgangsgebühr angerechnet.
Die Jugendmannschaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer C – Lizenz Leistungssport ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangslizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist personenbezogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangsgebühr angerechnet.
Die Jugendmannschaften der Landesligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer D – Lizenz ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangslizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist personenbezogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein D-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangsgebühr angerechnet. - Der Heimverein bzw. Ausrichter hat pro Spiel dem Gastverein bzw. den beteiligten Vereinen außer freiem Eintritt für 12 Spieler und 2 Betreuer zusätzlich 12 Karten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
K. Spielausrüstung
- Pflichtspiele sind gemäß § 6 DBB-SO in Hallen mit regelgerechten Spielfeldmaßen (28 x 15 Meter), Hallenhöhen und notwendigen Freiräumen auszutragen.
Im überbezirklichen Spielbetrieb sind folgende Vorgaben zu erfüllen:
- Abstand Grundlinie – Wand: 2 m ohne Hindernisse (auch Matten)
- Abstand an der Seitenlinie: 1 m ohne Hindernisse ( Bänke, Füße, Kampfgericht)
- Abstand der Zuschauer hinter den Mannschaftsbänken: 1 m
- Abstand der Zuschauer hinter dem Kampfgericht: 2 m
- Kantenschutz an den Spielbrettern
- separater Umkleideraum mit Dusche für Schiedsrichter - Bei einem eventuellen Zerstören eines Brettes oder Korbes ist auch die Möglichkeit des Ausweichens in eine andere, den Vorschriften entsprechende Halle, möglich. Darf der Heimverein eine zerstörte Korbanlage nicht reparieren, bedeutet dies nicht den Verlust des Spieles. Der Heimverein ist jedoch zum Schadensersatz verpflichtet.
- Die Zulassung von Spielbällen regelt das DBB-Präsidium. Als Spielbälle sind alle vom DBB zugelassenen Bälle erlaubt. Der HBV empfiehlt für den Spielbetrieb die Bälle der Firma Spalding.
- Die Mannschaften haben in einer regelgerechten, zulässigen Spielkleidung anzutreten. Bei Farbengleichheit hat die Heimmannschaft die Trikotfarbe zu wechseln.
- Werbung auf Spielkleidung ist zugelassen, wenn sie nicht gegen die Richtlinien des DBB verstößt. Der 1. Schiedsrichter hat Verstöße gegen die DBB-Richtlinien für die Benutzung von Werbung auf der Rückseite des Spielbogens der Spielleitung anzuzeigen.
- Als Spielausrüstung sind in allen überbezirklichen Spielen und Wettbewerben eine funktionierende, rückwärts laufende digitale 24 Sekunden - Anlage / auf 14 Sekunden per Knopfdruck rückstellbar - mit zwei sichtbaren Anzeigen ( in den diagonal gegenüberliegenden Ecken des Spielfeldes oder über den beiden Spielbrettern montiert), Anzeigen für Mannschafts- und Spielerfouls (Foultäfelchen und Teamfoul-Anzeiger) sowie ein für alle am Spiel Beteiligten sichtbarer Einwurfanzeiger (Einwurfpfeil) verbindlich vorgeschrieben.
- Für alle Veranstaltungen gilt die Versammlungsstättenrichtlinie des Landes Hessen.
- Der Zugang zur Spielhalle ist eine Stunde vor Spielbeginn zu gewährleisten.
- Das Kampfgericht hat 15 Minuten vor Spielbeginn vollständig am Kampfrichtertisch anwesend zu sein.
L. Finanzen (siehe § 14 HBV- FinanzO)
- Meldegelder
Die Meldegelder betragen für
Oberliga € 150--
Landesliga € 120,--
Bezirksliga € 90,--
Kreisliga € 60,--
Senioren Ü35 / Ü40 € 60,--
Senioren - Pokal € 37,50
Jugend U20 - U14 Bezirk € 22,50
Oberliga Qualifikation Jugend € 75,--
Oberliga / Landesliga Jugend € 30,--
Für die Jugend-U12 – Spiele und jünger in den Bezirken wird kein Meldegeld erhoben. - Gebühren
Gebühr für Spielverlegungen
a. in Seniorenligen
gemäß § 14 HBV-FO € 25,-
b. in Jugendligen
gemäß § 14 HBV-FO € 15,--c. Säumnisgebühr wegen verspäteter und/oder unvollständiger
Meldung gem. Ziffer I.B. 4 + 5. der HBV-Ausschreibung € 10,--Zu allen Gebühren kommen die Verfahrenskosten hinzu.
- Kassenstelle ist der Vizepräsident Ressort II. Das Konto des HBV ist bei der Sparkasse Oberhessen
IBAN DE16 5185 0079 0120 0650 25
BIC HELADEF1FR - Spielkosten
a. Die gastgebenden Vereine tragen bei allen Spielen grundsätzlich die Schiedsrichterkosten und die Kosten der ihnen obliegenden Pflichten. Die mit dem Spiel verbundenen Einnahmen stehen ihnen zu.
b. Bei Spielwiederholung entscheidet die Spielleitung über die Aufteilung der Kosten.
II. Besondere Bestimmungen
A.
- In den überbezirklichen Ligen beginnen die Punktspiele nach Weihnachten erst nach dem Ende der Ferien.
- Ende der Spielzeit
a. Die Wettbewerbe 2019/2020 enden am 31. Juli 2020.
b. Der Rundenspielbetrieb endet am 1. April 2020. Spiele, die bis zu diesem Datum nicht ausgetragen sind, werden mit 0:20 Korbpunkten und je einem Minus - Wertungspunkt für die beteiligten Mannschaften gewertet. - Die Punktrunde wird mit je einem Heim- und Auswärtsspiel gegen jeden Gegner ausgetragen. Vorrundenspiele können grundsätzlich nicht in der Rückrunde ausgetragen werden.
- Zur Identitätsprüfung gem. § 34 DBB-SO muss der Spieler dem 1. SR entweder den DBB-TA im Original oder einen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorlegen.
- Bei Manipulation im Spielbetrieb kann vom HBV-Sportausschuss ein befristeter Ausschluss der Mannschaft vom Spielbetrieb ausgesprochen werden. Während dieser Zeit angesetzte Spiele werden mit -1 Wertungs- und 0:20 Korbpunkten als verloren gewertet. Der Spielpartner erhält 2 Wertung- und 20:0 Korbpunkte. Spielverlegungen sind während dieser Zeit nicht möglich.
- Ausgefallene Spiele sind, sofern nicht eine Wertung gem. §§ 37 DBB-SO ff. erfolgt, gegebenenfalls auch Montag - Freitag auszutragen. Die Spielleitung setzt den neuen Spieltermin auf Vorschlag der Heimmannschaft im Einvernehmen mit der Gastmannschaft fest. Die Gastmannschaft kann die Festsetzung des Spieltermins nur ablehnen, wenn die Spielzeit Montag - Freitag vor 20:00 Uhr liegt oder einsatzberechtigte Spieler wegen der Teilnahme an Pokal- oder Meisterschaftsspielen verhindert sind.
Nennt die Heimmannschaft der Spielleitung nicht binnen 2 Wochen einen Spieltermin, verliert sie das Heimrecht an die gegnerische Mannschaft. Nennt auch diese Mannschaft in den nächsten 2 Wochen keinen Spieltermin, wird das ausgefallene Spiel mit 0:20 Korbpunkten und je einem Minus - Wertungs¬punkt für die beteiligten Mannschaften gewertet. Ziffer II.A.2+3 bleiben unberührt. - Begegnungen, bei denen der Sieger in Hin- und Rückspiel ermittelt wird, bilden eine Einheit. Sie werden bei unentschiedenem Ausgang eines Spieles nicht verlängert. Ergibt die Addition der Korbpunkte jeder Mannschaft aus Hin- und Rückspiel für beide Mannschaften die gleiche Korbpunktzahl, wird das zweite Spiel nach den Spielregeln verlängert.
- a. In den überbezirklichen Ligen mit namentlicher Ansetzung von Schiedsrichtern hat der 1. Schiedsrichter grundsätzlich den Spielbericht im Original an den Staffelleiter zu senden. Der Heimverein hat ihm dazu einen frankierten und mit der Anschrift des Staffelleiters versehenen Briefumschlag bis spätestens zum Abschluss des Spielberichtes zu übergeben. In den überbezirklichen Ligen, die von neutralen Vereins-Schiedsrichtern oder von Heim-Schiedsrichtern geleitet werden, hat der Heimverein den Spielbericht im Original an den Staffelleiter zu senden. In allen Ligen ist der Spielbericht im Original der Staffelleitung mit Poststempel des zweiten Werktages nach dem Austragungstag zuzusenden.
Gemäß § 33.5 DBB-SO kann der Spielbericht auch in digitaler Form bis spätestens am ersten Werktag nach dem Austragungstag an die Spielleitung geschickt werden. In diesen Fällen hat der Heimverein den weißen Originalspielbogen bis zum Ende der Spielzeit aufzubewahren.
b. In allen Senioren – Ligen, den Jugend-Oberligen und - Landesligen WU14, WU16 sind die auf dem Spielbogen eingetragenen Spieler beider Mannschaften von der Heimmannschaft anzuhaken und nach Gesamtpunkten, Dreiern, geworfenen Freiwürfen / getroffenen Freiwürfen, Fouls je Spieler für beide Mannschaften von der Heimmannschaft auszuzählen und im Internet unter www.basketball-bund.net am ersten Werktag nach dem Austragungstag einzugeben.
c. In allen anderen Jugendligen sind die auf dem Spielbogen eingetragenen Spieler für beide Mannschaften von der Heimmannschaft im Internet unter www.basketball-bund.net am ersten Werktag nach dem Austragungstag anzuhaken.
- Die Mannschaften der Oberliga Herren haben verpflichtend eine Videoaufzeichnung ihres Heimspiels bis spätestens 48 Std. nach Spielende im dazu vorgesehenen Videoportal im Internet einzuspeisen. Auf dem passwortgeschützten Server stehen die Videoaufnahmen nur einem eingeschränkten Kreis von beteiligten Vereinen und der HBV-Schiedsrichterkommission zu Analysezwecken zur Verfügung.
Ein weiteres Verbreiten der Aufnahmen auf öffentlichen Plattformen (z.B. Youtube) ist nicht gestattet. Bei Ansprüchen von Verletzung der Persönlichkeitsrechten etc. behält sich der Veranstalter zur Wahrung seiner Interessen + Ansprüche eigene Maßnahmen vor. - Die angesetzten Schiedsrichter haben mindestens 20 Minuten vor dem im Spielplan angegebenen Spielbeginn am Kampfrichtertisch zu sein.
- Die beiden Spielpartner müssen sich vor Spielbeginn von der Gültigkeit der Lizenz eingesetzter Schiedsrichter überzeugen. Ein Protest gegen den Schiedsrichtereinsatz muss vor Spielbeginn auf dem Spielberichtsbogen protokolliert werden.
- Die Spielleitung ist berechtigt, Spiele der vom HBV ausgeschriebenen Wettbewerbe unter Verbandsaufsicht zu stellen. Die beauftragte Person erhält Vergütung nach § 25 HBV-SRO, hat ungehinderten Zutritt zu den Räumlichkeiten der Verbandsveranstaltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sportdisziplin.
Die beauftragte Person hat einen schriftlichen Bericht über den Verlauf der beobachteten Veranstaltung an die zuständige Spielleitung abzugeben. Aufgrund des Berichtes kann die Spielleitung bei Bedarf Strafen gemäß dem HBV-Strafenkatalog aussprechen.
- Für die überbezirklichen Ligen wird die Zuständigkeit zur Verhängung von Strafen nach § 10.7. HBV-SRO auf den jeweiligen Schiedsrichter-Einsatzleiter bzw. Spielleitung der einzelnen Liga übertragen.
- Am Kampfgericht, an den Mannschaftsbänken, sowie im gesamten Halleninnenbereich (ausgenommen Tribünen) gilt ein absolutes Alkoholverbot. Zuwiderhandlungen hat der 1.SR auf dem Spielbogen zu vermerken, der Spielleiter hat eine Geldstrafe für den Heimverein auszusprechen; bei Fortdauer der Zuwiderhandlung erfolgt Spielabbruch durch den 1. Schiedsrichter.
B. Teilnahmeberechtigung und Spieltermine:
- Teilnahmeberechtigung:
an den Wettbewerben der überbezirklichen Ligen sind die dafür qualifizierten Mannschaften teilnahmeberechtigt. - Spieltermine :
a. Die Spieltermine sind im Rahmenterminplan verbindlich festgelegt (Siehe Anhang B). Der Rahmenterminplan wurde veröffentlicht.
b. Die Spiele müssen grundsätzlich zu folgenden Zeiten beginnen:
im Seniorenbereich
Montag - Freitag zwischen 20:00 Uhr und 20:30 Uhr
Samstag zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr
Sonntag zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr
im Jugendbereich
U 14 und jünger Samstag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr
Sonntag zwischen 12:00 und 16:00 Uhr
U 16 - 18 Samstag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr
Sonntag zwischen 12:00 und 18:00 Uhr
c. In begründeten Ausnahmefällen und wenn beide Spielpartner damit einverstanden sind, kann ein Punktspiel oder Pokalspiel an anderen Tagen und zu anderen Zeiten ausgetragen werden.
d. Die Bezirke können abweichende Regelungen in ihren ergänzenden Ausschreibungen festlegen.
C. Pokalspiele
In den Bezirken werden Pokalspiele für Damen und Herren aus Landesligen, Bezirksligen und Kreisligen ausgeschrieben.
Die Bezirkspokal-Sieger spielen zum Abschluss der Saison um den Wanderpokal des Hess. Basketball Verbandes ein Endturnier.
Ausrichter dieser Turniere ist 2020 der Sieger von Kassel und 2021 der Sieger von Frankfurt.
Die Schiedsrichter werden vom HBV-SR-Einsatzleiter angesetzt.
D. SpielerINNEN Ü 35 / Ü40
- Spielleiter für die Wettbewerbe zur Hessischen Meisterschaft der SpielerINNEN Ü 35 / Ü 40 ist der Vizepräsident Ressort III. Er kann diese Aufgabe delegieren.
- Jeder Bezirk meldet für die Hessischen Meisterschaften 2 Mannschaften. Der Spielmodus für die Qualifikation wird vom jeweiligen Bezirk festgelegt.
- Meldungen für die Hessischen Meisterschaften erfolgen durch den jeweiligen Bezirksvorsitzenden bei der Spielleitung
für die SpielerINNEN Ü 35 bis zum 01.12. 2019
für die SpielerINNEN Ü 40 bis zum 01.12. 2019 . - Die Hessischen Meisterschaften der SpielerINNEN Ü 35 / Ü 40 werden in Turnierform ausgetragen, weitere Austragungsmodalitäten werden rechtzeitig von der zuständigen Spielleitung festgelegt.
Für die Ausrichtung können sich die Vereine
für die SpielerINNEN Ü 35 bis zum 15.12. 2019
für die SpielerINNEN Ü 40 bis zum 15.12. 2019
bei der Spielleitung bewerben. Bei mehreren Bewerbungen entscheidet die Spielleitung über den Austragungsort. Gehen bis zum 15.12. keine Bewerbungen ein, wird die betreffende Meisterschaft nicht ausgetragen. - Die Schiedsrichterkosten werden anteilig auf die teilnehmenden Mannschaften umgelegt.
- Die Sieger der Endturniere sind Hessenmeister. Die Qualifikation für die weiterführenden Wettbewerbe richtet sich nach den Bestimmungen der Regionalliga Südwest und denen des DBB.
- Die Teilnahme- und Einsatzberechtigung richtet sich nach den Regelungen der DBB-Ausschreibung für den Wettbewerb der Deutschen Meisterschaft der Altersklasse Ü35 und Ü40 weiblich und männlich.
Bei den Ü35 – und Ü40 – Spielerinnen kann eine Spielgemeinschaft aus drei Vereinen gebildet werden.
Bei den Ü40-Spielern kann eine Spielgemeinschaft aus drei Vereinen eines Landesverbandes gebildet werden. - Spielberechtigt sind bei den
· SpielerINNEN Ü 35: Spieler(innen), Jahrgang 1985 und älter
· SpielerINNEN Ü 40: Spieler(innen), Jahrgang 1980 und älter.
E. Überbezirkliche Spiele der Jugend
Für die Wettbewerbe der Jugend im überbezirklichen Bereich ergeht eine Ausschreibung durch den Vizepräsidenten Ressort IV.
F. Spiele auf Bezirksebene
Teilnahmerechte, Spielgemeinschaften von Mannschaften, Spieltermine und Spielzeiten werden durch die ergänzende Ausschreibung des jeweiligen Bezirks geregelt. Die Ausschreibung erfolgt durch den jeweiligen Bezirksvorsitzenden.
G. Auszeichnungen
Bei Meisterschaften, die vom HBV in Rundenform ausgeschrieben werden, erhalten der Erste, bei Meisterschaften, die in einem Endspiel ausgespielt werden, der Erste und Zweite, bei Meisterschaften, die in einem Turnier ausgespielt werden, alle Turnierteilnehmer nach der Reihenfolge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.
H. Sportdisziplin
- Bei Disqualifikation können der betroffene Spieler und der betroffene Verein innerhalb von 3 Werktagen schriftlich (per Mail) beim Staffelleiter Stellung zu diesem Vorfall nehmen. Der Bericht des Schiedsrichters ist dem betroffenen Verein zur Kenntnis zu geben. Mit Versendung des Berichtes an den Verein beginnt die Frist zur Stellungnahme. Trifft die Stellungnahme nicht rechtzeitig ein, entscheidet der Staffelleiter nach Aktenlage.
Die Spielsperre eines Spielers betrifft seinen Einsatz in jeder Mannschaft, für die er spielen kann. Ein gesperrter Spieler kann für die Zeit der Sperre keinerlei Tätigkeit als Schiedsrichter, Kampfrichter, Trainer oder Betreuer einer Mannschaft ausüben.
Entsprechendes gilt für eine Spielsperre für Trainer mit oder ohne Lizenz sowie für Schiedsrichter. - Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Sportdisziplin durch Tätlichkeiten oder Beleidigungen von Spielteilnehmern eines Vereins kommt § 2a Nr.3 HBV-SO zur Anwendung.
Bei Verstößen gegen § 33.1 DBB-SO kann die Spielleitung einen Ordnungsdienst in der Spielhalle anordnen. - Kommt ein Verein seinen Verpflichtungen gemäß § 33 DBB-SO nicht nach, kann für die betroffene Mannschaft eine Platzsperre gemäß HBV-Strafenkatalog verhängt werden.
Zuständig für diese Entscheidungen ist für den bezirklichen Spielbetrieb der Bezirksvorsitzende, für den überbezirklichen Spielbetrieb der Vizepräsident Ressort III. Dies schließt die Entscheidung über den/die Austragungsort/e der Heimspiele dieser Mannschaft während der Sperre ein. Der Verein dieser Mannschaft bleibt nach § 33 Abs.1 und 2 DBB-SO verantwortlich und trägt die Kosten für Schiedsrichter, Kampfgericht und Spielhalle.
Datenschutzerklärung
Die Vereine, Vereinsvertreter, Spieler, Schiedsrichter, Trainer und Funktionäre erklären sich mit ihrer Meldung zum Spielbetrieb im HBV, der Teilnahme an Spielen, Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen des HBV ausdrücklich und unter Verzicht auf die weitere Schriftform damit einverstanden, dass ihre für den Spielbetrieb notwendigen personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetztes veröffentlicht werden können. Sollte die bislang übliche Speicherung, Weitergabe, Veröffentlichung und elektronische Verarbeitung der personenbezogenen Daten ausdrücklich nicht gewünscht sein, ist dies der Geschäftsstelle des Hess. Basketball Verbandes schriftlich mitzuteilen. Das Präsidium des HBV entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
HBV – Sportausschuss April 2019