Die Frist für Spielerwechsel und StB-Anträge wird bis zum (Mittwoch) 28.06.23 verlängert (siehe unten stehenden Text der Ausschreibung).
A6. Da die laufende Saison erst am 31.07.2023 endet, müssen Vereinswechsel und STB-Anträge von Spielern/Spielerinnen für alle Qualifikationsturniere schriftlich mit dem Formular „Antrag auf Vereinswechsel“/STB- Antrag bei der HBV-Geschäftsstelle bis zum (alt) 15.06.2023, (neu) 28.06.23, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Gebühr für die STB muss ebenfalls bis zum 28.06.2023 beim HBV eingegangen sein.
Die Vereinswechsel und Sonderteilnahmeberechtigungen werden auf der HBV-Homepage veröffentlicht, nur die Veröffentlichungen haben Gültigkeit.
Später eingehende Anträge werden zu den Qualifikationen nicht bearbeitet. Der Stichtag gilt für alle Qualifikationsrunden und Altersklassen.
Je Spieler ist nur ein Vereinswechsel/ein STB-Antrag möglich.
Der neue Verein muss nach dem 01.08.2023 den Spielerwechsel eigenständig im DBB-Portal durchführen. Der DBB stellt dann ab dem 01.08.2023 den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nichterfolg der Qualifikation ist der Vereinswechsel für die Saison 2023/24 gültig.
Sonderteilnahmeberechtigungen (STB) gelten für eine Mannschaft. Ist die STB für die Oberliga bzw. deren Qualifikation ausgestellt, gilt diese nicht für die Landesliga/Bezirksliga/Kreisliga, auch wenn die OL-Qualifikation nicht geschafft wurde. Eine weitere STB ist für die Spielzeit 2023/24 nicht zulässig.
Die STBs der Saison 2022/23 haben für alle Qualifikationen zur Saison 2023/24 keine Gültigkeit.