Beschluss 1
Gestellungspflicht an SR
Jeder Verein, welcher am Spielbetrieb des Bezirks teilnimmt, ist verpflichtet, mindestens 2 einsatzfähige und einsatzbereite SR zur Durchführung des Spielbetriebs abzustellen.
Vereine, die gegen die Gestellungspflicht teilweise oder ganz verstoßen, werden nach Verbandstagbeschluss von der Spielleitung mit einer Geldbuße je fehlendem SR bestraft.
Die Gestellungspflicht beginnt mit der Spielzeit 2016/2017.
Weiteres zur Gestellungspflicht beschließt der BT 2016.
Beschluss 2
Fahrtkostenerstattung bei SR-Einsatz
Die Erstattung soll maximal begrenzt sein auf den Betrag, der sich aus der Wegstrecke berechnet, zwischen dem Standort (Halle 1) des offiziell eingesetzten Vereins und dem Einsatzort des SR (zuzüglich einer Toleranz von maximal 10 km).
Beschluss 3
SR-Einsatz Jugendspiele
Bei allen Spielen der Jugend im Bezirk Ffm stellt und bezahlt der Heimverein seine Schiedsrichter. Wenn ein Gastverein einen SR stellen will, hat er dazu das Recht und hat dies zwei Wochen vor dem angesetzten Termin dem Heimverein mitzuteilen und sich die Bestätigung darüber zu besorgen.
Beschluss 4
Ergänzung der Ausschreibung des Bez Ffm
Der Bezirkstag möge beschließen, die Ausschreibung für den Spielbetrieb des Bezirks Frankfurt um einen Punkt 4.) g.) zu ergänzen:
In allen männlichen Jugendteams bis zur Altersklasse Bez. U14 können auch weibliche Spielerinnen gemeldet und eingesetzt werden.
Beschluss 5
Handbuch HBV 2015/16
Aus Mitteln des Bezirks erhalten die Mitgliedsvereine und Mitarbeiter/-innen das Handbuch des HBV 2015/16.
Beschluss 6
BT 2016
Der Bezirkstag 2016 wird vom Verein Fraport-Skyliners ausgerichtet.