HBV-Finanzordnung
HBV - Finanzordnung I. Allgemeine Grundsätze § 1Die Finanzordnung des HBV regelt die Finanzverwaltung in Verbindung mit der Satzung und den übrigen Ordnungen. Die Finanzordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden. § 2Der HBV finanziert seine Aufwendungen und Investitionen aus Mitgliedsbeiträgen, Meldegeldern, Gebühren …