HBV-Schiedsrichterordnung
I. Regelungsgegenstand § 1 Die Schiedsrichterordnung des HBV (HBV-SRO) regelt in Ergänzung zur DBB-SRO das Schiedsrichterwesen im HBV. Bestimmungen der HBV-SRO verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie der DBB-SRO widersprechen. Schiedsrichter im Sinne der HBV-SRO sind diejenigen, die im Besitz einer DBB–Schiedsrichterlizenz, einer E-Lizenz oder einer …