A. Bezirkstag
- Staffelleiterinnen und Staffelleiter werden vom Bezirkstag gewählt. Wenn Staffelleitungen auf dem Bezirkstag nicht besetzt werden können, ist die Spielleitung beauftragt, die Staffelleitungen einzusetzen. (2008)
- Der Rechtsausschuss des Bezirks besteht aus dem oder der Vorsitzenden und mindestens 4 Beisitzern bzw. Beisitzerinnen. (2008)
- Vereine die beim Bezirkstag nicht vertreten sind, werden mit einem Säumnisgeld von EUR 20,- zuzüglich Verfahrenskosten belegt. (2008)
- Die Säumnisgelder über die der Bezirk gemäß Verbandstagsbeschluss 2-2004 verfügt, werden grundsätzlich für Lehrgangszwecke und Jugendförderung verwendet. (2008)
- Von Mitgliedern oder einzelnen Vorstandsmitgliedern des Bezirks Frankfurt müssen Anträge zum ordentlichen Bezirkstag bis zum 1. April schriftlich mit kurzer Begründung dem Bezirksvorsitzenden oder einem/einer Beauftragten eingereicht werden. Für einen außerordentlichen Bezirkstag gelten sinngemäß die Bestimmungen aus der HBV-Geschäftsordnung §6. (2009)
B. Ausschreibung
- Zuständig für die Ausschreibung zum Spielbetrieb des Bezirks ist die Spielleitung des Bezirks. (2008)
- Für die Ausschreibung des Bezirks gelten die grundlegenden Bestimmungen der allgemeinen Ausschreibungen des Verbandes sowie die Bezirkstagsbeschlüsse. (2008)
C. Spielbetrieb Damen und Herren
- In den Bezirksligen Damen und Herren und in den Kreisligen A und B Herren spielen 10 Mannschaften. Über die Einrichtung und Durchführung weiterer Wettbewerbe entscheidet die Spielleitung nach Feststellung der Meldeergebnisse. (2008)
- Die Vereine, welche an den Wettbewerben der Kreisligen A und B der Herren teilnehmen, werden den Bereichen Ost oder West zugeordnet. Die Zuordnung gilt auf Dauer und für alle Mannschaften der Herren des Vereins. Mannschaften, die aus der Bezirksliga absteigen, kehren in den Bereich zurück, dem ihr Verein zugeordnet ist oder aus dem sie aufgestiegen sind. Über die Zuordnung der Vereine, welche erstmals in die Kreisliga B aufsteigen, entscheidet die Spielleitung. Über den Antrag eines betroffenen Vereins auf Änderung der Zuordnung entscheidet der Bezirkstag. (2008)
- Abstiegsregelungen
Aus den Bezirksligen Damen und Herren und aus den Kreisligen A und B Herren steigen die Mannschaften am Ende der Runde ab, die in den Abschlusstabellen die Plätze 9 und 10 belegen.
Die Anzahl der Absteiger erhöht sich, wenn durch Absteiger aus einer höheren Liga die Teilnehmerzahl von 10 im folgenden Wettbewerb überschritten würde. (2008) - Aufstiegsregelungen
Aus den Kreisligen A Ost und A West der Herren steigen die Mannschaften auf, die in den Abschlusstabellen den 1. Platz belegen.
Aus den Kreisligen B Ost und B West der Herren steigen die Mannschaften auf, die in den Abschlusstabellen die Plätze 1 und 2 belegen.
Die Anzahl der Aufsteiger erhöht sich, wenn sich beim folgenden Wettbewerb freie Plätze ergeben. (2008)
D. Spielbetrieb Jugend
- Die Bezirksmeisterschaften der männlichen Jugend MU18, MU16 und MU14 werden in Bezirksligen durchgeführt. Jede Bezirksliga besteht in der Regel aus maximal 10 Mannschaften. (2008)
- Über die Einrichtung und Durchführung weiterer Wettbewerbe entscheidet die Spielleitung nach Feststellung der Meldeergebnisse. (2008)
- In allen Ligen der Jugend erfolgen parteiliche Schiedsrichteransetzungen. (2008)
E. Schiedsrichter
- Jeder Verein ist verpflichtet, gemessen an seiner Teilnahme am Spielbetrieb Schiedsrichteransetzungen zu übernehmen. (2008)
- Die Vereine sind berechtigt, sich bei Nachbarvereinen durch Tausch von Schiedsrichtereinsätzen Hilfe zu verschaffen. (2008)
- Wenn die Spielleitung parteilichen Schiedsrichtereinsatz festlegt, ist jeder am Spiel beteiligte Verein verpflichtet, einen Schiedsrichter zum Spiel abzustellen. Jeder Verein trägt die Kosten für den Einsatz seines Schiedsrichters. (2008)
- Fällt beim Einsatz parteilicher Schiedsrichter ein Spiel aus, weil die Schiedsrichter nicht angetreten sind, trifft den Heimverein die größere Verantwortung für den Spielausfall. (2008)
F. Generalklausel
Alle Bezirkstagsbeschlüsse, die vor dem Bezirkstag 2007 beschlossen worden sind werden mit Wirkung vom Bezirkstag 2008 aufgehoben. (2008)
G. Sonstige Beschlüsse
- Die Spielleitung ist beauftragt einen SR-Kader einzurichten. (2007)
- entfällt
Bezirksvorsitzender G.Herzog