- Allgemeines
Grundlage für den Spielbetrieb im Bezirk Kassel ist die Ausschreibung des HBV für die Spielzeit 2021/2022.
Entsprechend Punkt II.F der Ausschreibung des HBV regelt diese Ausschreibung ergänzend den Spielbetrieb innerhalb des Bezirks Kassel. - Spielleitung
a) Spielleitung für alle Spiele im Bezirk Kassel ist der/die Bezirksvorsitzende. Die Spielleitung kann von dem/der Bezirksvorsitzenden delegiert werden. Delegierte Spielleiter sind an die Weisungen der Spielleitung gebunden. - Änderungen und Ergänzungen
a) Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausschreibung können nur durch den Bezirksvorstand oder den Bezirkstag vorgenommen werden.
b) Sachverhalte, die von dieser Ausschreibung nicht erfasst sind, können von der Spielleitung oder der/dem Bezirksvorsitzenden entschieden werden.
c) Alle Änderungen, Ergänzungen und Entscheidungen müssen entsprechend § 11 der DBB-SO vorgenommen werden.
B. Spielbetrieb
- Wettbewerbe
Gemäß § 6 ff. DBB-SO schreibt der Bezirk Kassel folgende Wettbewerbe für die Spielzeit 2021/2022 aus:
a) Bezirksliga Damen und Herren
b) Kreisliga Herren
c) Bezirksligen der Jugend (weiblich und männlich) in sämtlichen Altersklassen.
d) Senioren Ü35 und Ü40
e) Bezirkspokal - Meldetermine
Bis zum 01.06 eines jeden Jahres haben die Vereine im Internet über www.dunkomatic.de folgendes einzugeben:- offizielle Vereinsanschrift/ Abteilungsleiter mit E-Mailadresse
- Schiedsrichterwart mit E-Mailadresse
- HallenBis zum 01. Juni eines jeden Jahres haben die Vereine an den Bezirksvorstand die endgültigen offiziellen Mannschaftsmeldungen abzugeben für:
alle Senioren-Runden
alle Jugend-RundenBis zum 01.06. können über www.dunkomatic.de die bevorzugten Spieltermine und Uhrzeiten eingepflegt werden.
Bis zum 01.06. müssen die Mannschaftsverantwortlichen unter www.dunkomatic.de gemeldet werden.Am Spielbetrieb der Saison 2021/2022 können Vereine nur dann teilnehmen, wenn sie alle geforderten Angaben bis zum 20.06.2021 im Internet eingegeben haben.
Weiterhin ist Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb 2021/2022, dass alle finanziellen Rückstände aus dem abgelaufenen Spieljahr bis zum 01.06.2021 beglichen wurden.
Abweichende MeldetermineSenioren Ü35 und Ü40 und Bezirkspokal
Die Meldungen bzw. der Meldetermin (Schluss) für die Senioren Ü35 und Ü40 sowie den Bezirkspokal werden durch den/die Bezirksvorsitzende/n bekannt gegeben.
- Spielbeginn
Die Spiele müssen grundsätzlich zu folgenden Zeiten beginnen:Freitag Senioren
Samstag Junioren U10 – U18 zwischen
zwischen 20.00 - 20.30
12.00 - 18.00 Uhr
Uhr
Samstag Senioren + Junioren U 20 zwischen 12.00 - 20.00 Uhr
Sonntag zwischen 10.00 - 18.00 UhrNur in begründeten Ausnahmefällen und wenn beide Spielpartner damit einverstanden sind, kann ein Punktspiel an anderen Tagen und zu anderen Zeiten ausgetragen werden.
- Klasseneinteilung
a) Bezirksligen und Jugendligen
Die Bezirksligen werden in einer Gruppe zu 10 Mannschaften ausgetragen.
Sind weniger als 5 Mannschaften für eine Liga gemeldet, kann eine Doppelrunde gespielt werden. Die Entscheidung trifft der Bezirksvorstand.Sind in aufeinanderfolgenden Altersklassen der Jugend weniger als 5 Mannschaften gemeldet, kann der Bezirksvorstand eine Zusammenlegung des Spielbetriebes dieser Altersklassen beschließen. Die Spielleitung wird nach Abschluss der Vorrunde und am Ende der Spielzeit getrennte Tabellen für die jeweilige Altersklasse erstellen, in die nur die Ergebnisse der jeweiligen Altersklasse eingehen. Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass in den Mannschaften nur Jugendliche eingesetzt werden, welche für die gemeldete Altersklasse die Voraussetzungen der §§ 2 – 4 der DBB-JSO erfüllen. Werden Jugendliche eingesetzt, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, so sind diese Spiele nach DBB-SO § 38 (1) f und § 40 (2) zu werten.
b) Kreisliga Herren
Die Kreisliga Herren wird in Gruppen ausgespielt. Es bleibt der Spielleitung vorbehalten, die Anzahl der Gruppen nach dem Meldeergebnis festzulegen.
Die Einteilung der Mannschaften bei Auf- und Abstieg und die Eingliederung neuer Mannschaften erfolgt bei den Kreisligen durch die Spielleitung. Grundlage für die Einteilung sind in erster Linie geographische Gesichtspunkte.
Der Auf-/ Abstieg zwischen der Bezirksliga und Kreisliga Herren wird wie folgt geregelt:
1) bei einer Kreisliga:
Der Erste der Kreisliga steigt auf und der Zehnte der Bezirksliga steigt ab.2) bei zwei Kreisligen:
Die jeweils Erstplatzierten der Kreisligen steigen auf und die Plätze neun und zehn der Bezirksliga steigen ab. - Ergebnisdurchsage
Die Ergebnisse aller Spiele sind von den Heimvereinen über TeamSL (www.basketball-bund.com) in die jeweiligen Ligen einzugeben. Spielausfälle sind der Spielleitung und dem Pressereferenten unverzüglich zu melden. Die Eingabe hat bis spätestens am Austragungstag bis 24:00 Uhr zu erfolgen. Für die Ligen der Senioren sind ebenso die Spielerstatistiken beider Mannschaften einzugeben. Die Statistikeingaben müssen bis dienstags 12:00 Uhr erfolgt sein.Die Strafe bei verspäteter bzw. Nichtmeldung des Spielergebnisses oder Spielausfalls gemäß Punkt 5c des HBV-Strafenkatalogs beträgt 5,00 €
- in jedem Wiederholungsfall 10,00 €
- Zulassung von “außer Konkurrenz” - Mannschaften
Die Zulassung von außer Konkurrenz-Mannschaften ist grundsätzlich nicht möglich. Für jede einzelne Mannschaft, die entgegen dem Grundsatz außer Konkurrenz spielen soll, ist vom Verein ein schriftlicher Antrag mit Begründung und Mannschaftsmeldung zu stellen. Bei der Zulassung von außer Konkurrenz-Mannschaften (a.K.) werden strenge Maßstäbe angelegt. Über die Zulassung von a.K.-Mannschaften entscheidet der Bezirksvorstand. Der Zulassung wird § 9.4 DBB-SO zugrunde gelegt.Im Spielbetrieb darf bei a.K. Mannschaften immer nur ein a.K. Spieler auf dem Spielfeld aktiv sein.
- Ausländerregelung
Im Spielbetrieb auf Bezirksebene gilt der uneingeschränkte Einsatz von Ausländern/Ausländerinnen für Senioren- und Jugendmann¬schaften. - Mann – Mann – Verteidigung
Für die Jugendligen U16 und jünger ist gemäß HBV – JSO § 4.2 „Mann – Mann – Verteidigung“ vorgeschrieben. - Ballgröße Jugendspielbetrieb
Die U10-U12 spielen mit dem Ball Größe 5, die WU16 – WU20 sowie die U14 spielen mit dem Ball Größe 6, die MU16 - MU20 mit dem Ball Größe 7. - Besondere Bestimmungen
a) Zusätzlich zu den Bestimmungen der HBV - Ausschreibung II.A.6. wirken die Ferien fristverlängernd bei der Berechnung des Vier – Wochen – Zeitraumes.
b) Gemäß § 33.5 DBB-SO kann der Spielbericht auch in digitaler Form bis spätestens am ersten Werktag nach dem Austragungstag an die Spielleitung geschickt werden. In diesen Fällen hat der Heimverein den weißen Originalspielbogen bis zum Ende der Spielzeit aufzubewahren. Die Spielleitung hat das Recht die Bögen postalisch anzufordern. Die Zusendung muss innerhalb von vier Werktagen erfolgen.
C. Schiedsrichter
- Schiedsrichteransetzung
a) Die Schiedsrichteransetzung erfolgt in Verbindung mit der Spielplan-erstellung durch den Bezirksschiedsrichterwart oder einen von ihm Beauftragten. Bei der Ansetzung soll darauf geachtet werden, dass möglichst nur kurze Anreisewege entstehen.
Bei Spielverlegungen auf einen anderen Austragungstag wird der Schiedsrichtereinsatz durch den Spielleiter festgelegt. Grundsätzlich soll der angesetzte Verein beibehalten werden.b) Nach der Schiedsrichteransetzung hat jeder Schiedsrichter das Recht, erhaltene Ansetzungen innerhalb von 7 Tagen begründet zurückzugeben. Danach sind die entsprechenden Termine verbindlich. Schieds-richterabsagen außerhalb der Regelungen während der Saison an den Bezirksschiedsrichterwart sind nicht möglich. Werden Schiedsrichter-ansetzungen mit anderen Schiedsrichtern getauscht, bleibt der ursprünglich angesetzte Schiedsrichter in der Verantwortung für eventuell entstehende Strafen.
- Spielabsetzung
Ist die Austragung der im Spielplan veröffentlichten Spiele durch Schieds-richterabsagen oder Spielverlegungen nicht gewährleistet, kann nur die Spielleitung Spiele absetzen. Vorrangig werden verlegte Spiele abgesetzt. - Neutraler Schiedsrichtereinsatz
a) Namentliche AnsetzungFür den Seniorenspielbetrieb der Herren wird ein Bezirkskader durch den Bezirksschiedsrichterwart gebildet. Die Schiedsrichter werden namentlich gemäß C.1. angesetzt.
Die Entfernungstabelle gilt als Empfehlung bei der Abrechnung der Fahrtkosten. Es werden sie tatsächlich zurückgelegten Kilometer mindestens jedoch 6 € Gesamtkosten pro Schiedsrichter abgerechnet.b) Vereinsneutrale Ansetzung
Im Seniorenspielbetrieb der Kreisligen können vereinsneutrale Schiedsrichter gemäß C.1. angesetzt werden. Bei Vereinsansetzung wird gemeinsame Anreise der Schiedsrichter vorausgesetzt. Es gilt die Entfernungstabelle bei der Abrechnung der Fahrtkosten, mindestens jedoch 12 € Gesamtkosten bei zwei Schiedsrichtern bzw. 6 € bei einem Schiedsrichter. Maßgeblich ist der Verein, für den der Schiedsrichter gemeldet ist.Baunatal
Borken
BSA
ESWG
Wildungen
Fritzlar
Fulda
Hersfeld
Homberg/E
Hofgeismar
Hünfeld
Kassel
Neukirchen
Rotenburg
Treysa
Vellmar
Melsungen
Baunatal
X
35
50
65
45
25
110
70
40
35
100
10
55
60
55
20
30
Borken
35
X
80
75
35
15
85
50
15
65
80
40
35
55
30
55
45
BSOA
50
80
X
20
85
65
115
65
85
75
90
45
95
50
100
50
80
ESWG
65
75
20
X
100
80
100
50
65
80
75
55
85
40
100
65
90
Wildungen
45
35
85
100
X
20
120
75
30
70
110
50
45
70
40
60
30
Fritzlar
25
15
65
80
20
X
100
60
25
55
95
30
45
55
40
40
30
Fulda
110
85
115
100
120
100
X
50
70
130
20
110
65
75
80
115
100
Hersfeld
70
50
65
50
75
60
50
X
35
90
30
70
40
25
50
75
50
Homberg/E
40
15
85
65
30
25
70
35
X
65
65
40
30
35
25
45
20
Hofgeismar
35
65
75
80
70
55
130
90
65
X
125
25
90
85
85
20
55
Hünfeld
100
80
90
75
110
95
20
30
65
125
X
100
55
50
75
110
80
Kassel
10
40
45
55
50
30
110
70
40
25
100
X
70
60
60
10
45
Neukirchen
55
35
95
85
45
45
65
40
30
90
55
70
X
60
15
75
65
Rotenburg
60
55
50
40
70
55
75
25
35
85
50
60
60
X
55
70
80
Treysa
55
30
100
100
40
40
80
50
25
85
75
60
15
55
X
70
55
Vellmar
20
55
50
65
60
40
115
75
45
20
110
10
75
70
70
X
55
Melsungen
30
45
80
90
40
30
100
50
20
55
80
45
65
80
55
55
X
Tabelle 1: Entfernungstabelle Bezirk Kassel
- Parteilicher Schiedsrichtereinsatz
a) Zu allen Spielen im Seniorenspielbetrieb der Frauen und im Jugend-spielbereich aller Altersklassen stellt der Heimverein beide Schiedsrichter, davon mindestens einen mit Schiedsrichterlizenz (nicht E-Lizenz alt).Der Gastverein hat das Recht einen Schiedsrichter zu stellen. Er hat dies dem Schiedsrichterwart des Heimvereins eine Woche vor dem Spiel zu melden. Der Heimverein stellt im Zweifel den Schiedsrichter mit Lizenz.
b) Fällt ein Spiel wegen fehlender Schiedsrichter aus, so ist der Heimverein für den Spielausfall verantwortlich und wird entsprechend bestraft. Auf Antrag eines beteiligten Spielpartners bei der Spielleitung ist gegen die Heimmannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn der Heimverein keine Schiedsrichter stellen konnte und das Spiel deshalb ausfallen musste.
c) Die Schiedsrichter erhalten vom Heimverein Spielgebühren gemäß der HBV-SRO. Eine Fahrtkostenabrechnung erfolgt nicht.
- Überprüfen der Schiedsrichtereinteilung
Der Heimverein ist bei Spielverlegungen durch die Spielleitung verpflichtet, den Vereinsschiedsrichterwart des eingeteilten Vereins über den neuen Termin telefonisch zu informieren. - Kostenerstattung bei Spielausfall wegen Nichtantretens
von Schiedsrichterna) Der Antrag eines Vereins auf Erstattung der Kosten bei Spielausfall wegen Nichtantretens von Schiedsrichtern ist bis spätestens 14 Tage nach dem Spielausfall beim angesetzten Verein zu stellen. Der Bezirksschiedsrichterwart und die Spielleitung sind über den Antrag zu informieren.
b) Im Seniorenbereich und in den Jugendklassen U20 bis U18 können maximal die Kosten bis zu drei Pkw, in den anderen Klassen bis zu vier Pkw abgerechnet werden.
Je gefahrenen Kilometer werden 0,30 € je Fahrzeug berechnet. Die Erstattung ist an den angesetzten Verein zu richten. - Aus- und Weiterbildung
Die Schiedsrichteraus- und Weiterbildung wird im Bezirk Kassel vom Bezirksschiedsrichterwart organisiert.
D. Mitteilungen
Der Bezirksvorstand sowie alle Mitarbeiter/innen und Vereine im Bezirk Kassel sind berechtigt, Nachrichten und Mitteilungen, als E-Mail zu verschicken. Im offiziellen Organ des HBV wird ggf. nur noch auf den Versand hingewiesen.
K. Rechtsinstanzen
Zuständig für Entscheidungen, die sich aus dem Spielbetrieb ergeben oder für ein¬zelne Anordnungen, die mit dem Spielbetrieb in Zusammenhang stehen, sind:
- als Vorinstanz der/die für die jeweilige Spielrunde zuständige Spielleiter/in
- als erste Rechtsinstanz der Rechtsausschuss des Bezirkes Kassel:
siehe aktuelle HBV- Veröffentlichungen auf der HP. - als zweite Rechtsinstanz der Rechtsausschuss des HBV:
siehe aktuelle HBV- Veröffentlichungen auf der HP.
Bezirk Kassel, im Mai 2021
Gesammelte Bezirkstagsbeschlüsse
01/2010
Vereine, die am Spielbetrieb des laufenden Jahres teilnehmen und dem Bezirkstag fernbleiben, werden mit einer Strafe in Höhe der Hälfte der Strafe gemäß §16 HBV-Finanzordnung belegt.
Die Vereine von Spielgemeinschaften erfüllen ihre Anwesenheitspflicht durch die Entsendung eines Bevollmächtigten.