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Bezirk Kassel Auschreibung 2021/2022

  1. Allge­meines
    Grundlage für den Spiel­be­trieb im Bezirk Kassel ist die Ausschreibung des HBV für die Spielzeit 2021/2022.
    Entspre­chend Punkt II.F der Ausschreibung des HBV regelt diese Ausschreibung ergänzend den Spiel­be­trieb innerhalb des Bezirks Kassel. 
  2. Spiel­leitung
    a) Spiel­leitung für alle Spiele im Bezirk Kassel ist der/die Bezirks­vor­sit­zende. Die Spiel­leitung kann von dem/der Bezirks­vor­sit­zenden delegiert werden. Delegierte Spiel­leiter sind an die Weisungen der Spiel­leitung gebunden. 
  3. Änderungen und Ergän­zungen
    a) Änderungen und Ergän­zungen zu dieser Ausschreibung können nur durch den Bezirks­vor­stand oder den Bezirkstag vorge­nommen werden.
    b) Sachver­halte, die von dieser Ausschreibung nicht erfasst sind, können von der Spiel­leitung oder der/dem Bezirks­vor­sit­zenden entschieden werden.
    c) Alle Änderungen, Ergän­zungen und Entschei­dungen müssen entspre­chend § 11 der DBB-SO vorge­nommen werden.

B. Spiel­be­trieb

  1. Wettbe­werbe
    Gemäß § 6 ff.  DBB-SO schreibt der Bezirk Kassel folgende Wettbe­werbe für die Spielzeit 2021/2022 aus:
    a) Bezirksliga Damen und Herren
    b) Kreisliga Herren
    c) Bezirks­ligen der Jugend (weiblich und männlich) in sämtlichen Alters­klassen.
    d) Senioren Ü35 und Ü40
    e) Bezirks­pokal
  2. Melde­termine
    Bis zum 01.06 eines jeden Jahres haben die Vereine im Internet über www.dunkomatic.de folgendes einzu­geben:

    - offizielle Vereinsanschrift/ Abtei­lungs­leiter mit E-Mailadresse
    - Schieds­rich­terwart mit E-Mailadresse
    - Hallen

    Bis zum 01. Juni eines jeden Jahres haben die Vereine an den Bezirks­vor­stand die endgül­tigen offizi­ellen Mannschafts­mel­dungen abzugeben für:

    alle Senioren-Runden
    alle Jugend-Runden  

    Bis zum 01.06. können über www.dunkomatic.de die bevor­zugten Spiel­termine und Uhrzeiten einge­pflegt werden.
    Bis zum 01.06. müssen die Mannschafts­ver­ant­wort­lichen unter www.dunkomatic.de gemeldet werden.

    Am Spiel­be­trieb der Saison 2021/2022 können  Vereine nur dann teilnehmen, wenn sie alle gefor­derten Angaben bis zum 20.06.2021 im Internet einge­geben haben.
    Weiterhin ist Voraus­setzung für die Teilnahme am Spiel­be­trieb 2021/2022, dass alle finan­zi­ellen Rückstände aus dem abgelau­fenen Spieljahr bis zum 01.06.2021 beglichen wurden.
    Abwei­chende Meldetermine

    Senioren Ü35 und Ü40 und Bezirks­pokal
    Die Meldungen bzw. der Melde­termin (Schluss) für die Senioren Ü35 und Ü40 sowie den Bezirks­pokal werden durch den/die Bezirksvorsitzende/n bekannt gegeben.
        

  3. Spiel­beginn
    Die Spiele müssen grund­sätzlich zu folgenden Zeiten beginnen:

    Freitag     Senioren
    Samstag  Junioren U10 – U18    zwischen
    zwischen    20.00 - 20.30
    12.00 - 18.00    Uhr
    Uhr
    Samstag  Senioren + Junioren U 20    zwischen    12.00 - 20.00    Uhr
    Sonntag    zwischen    10.00 - 18.00 Uhr

    Nur in begrün­deten Ausnah­me­fällen und wenn beide Spiel­partner damit einver­standen sind, kann ein Punkt­spiel an anderen Tagen und zu anderen Zeiten ausge­tragen werden.

  4. Klassen­ein­teilung

    a) Bezirks­ligen und Jugend­ligen
    Die Bezirks­ligen werden in einer Gruppe zu 10 Mannschaften ausge­tragen.
    Sind weniger als 5 Mannschaften für eine Liga gemeldet, kann eine Doppel­runde gespielt werden. Die Entscheidung trifft der Bezirksvorstand.

    Sind in aufein­an­der­fol­genden Alters­klassen der Jugend weniger als 5 Mannschaften gemeldet, kann der Bezirks­vor­stand eine Zusam­men­legung des Spiel­be­triebes dieser Alters­klassen beschließen. Die Spiel­leitung wird  nach Abschluss der Vorrunde und am Ende der Spielzeit getrennte Tabellen für die jeweilige Alters­klasse erstellen, in die nur die Ergeb­nisse der jewei­ligen Alters­klasse eingehen. Die Vereine sind dafür verant­wortlich, dass in den Mannschaften nur Jugend­liche einge­setzt werden, welche für die gemeldete Alters­klasse die Voraus­set­zungen der §§ 2 – 4 der DBB-JSO erfüllen. Werden Jugend­liche einge­setzt, die diese Voraus­set­zungen nicht erfüllen, so sind diese Spiele nach DBB-SO  § 38 (1) f und § 40 (2) zu werten.

    b) Kreisliga Herren

    Die Kreisliga Herren wird in Gruppen ausge­spielt. Es bleibt der Spiel­leitung vorbe­halten, die Anzahl der Gruppen nach dem Melde­er­gebnis festzulegen.

    Die Einteilung der Mannschaften bei Auf- und Abstieg und die Einglie­derung neuer Mannschaften erfolgt bei den Kreis­ligen durch die Spiel­leitung. Grundlage für die Einteilung sind in erster Linie geogra­phische Gesichtspunkte.

    Der Auf-/ Abstieg zwischen der Bezirksliga und Kreisliga Herren wird wie folgt geregelt:

    1) bei einer Kreisliga:
    Der Erste der Kreisliga steigt auf und der Zehnte der Bezirksliga steigt ab.

    2) bei zwei Kreis­ligen:
    Die jeweils Erstplat­zierten der Kreis­ligen steigen auf und die Plätze neun und zehn der Bezirksliga steigen ab.

  5. Ergeb­nis­durchsage
    Die Ergeb­nisse aller Spiele sind von den Heimver­einen über TeamSL (www.basketball-bund.com) in die jewei­ligen Ligen einzu­geben. Spiel­aus­fälle sind der Spiel­leitung und dem Presse­re­fe­renten unver­züglich zu melden. Die Eingabe hat bis spätestens am Austra­gungstag bis 24:00 Uhr zu erfolgen. Für die Ligen der Senioren sind ebenso die Spieler­sta­tis­tiken beider Mannschaften einzu­geben. Die Statis­tik­ein­gaben müssen bis dienstags 12:00 Uhr erfolgt sein.

    Die Strafe bei verspä­teter bzw. Nicht­meldung des Spiel­ergeb­nisses oder  Spiel­aus­falls gemäß Punkt 5c des HBV-Strafen­ka­talogs beträgt 5,00 €

    -  in jedem Wieder­ho­lungsfall        10,00 €

  6. Zulassung von “außer Konkurrenz” - Mannschaften
    Die Zulassung von außer Konkurrenz-Mannschaften ist grund­sätzlich nicht möglich. Für jede einzelne Mannschaft, die entgegen dem Grundsatz außer Konkurrenz spielen soll, ist vom Verein ein schrift­licher Antrag mit Begründung und Mannschafts­meldung zu stellen. Bei der Zulassung von außer Konkurrenz-Mannschaften (a.K.) werden strenge Maßstäbe angelegt. Über die Zulassung von a.K.-Mannschaften entscheidet der Bezirks­vor­stand. Der Zulassung wird § 9.4 DBB-SO zugrunde gelegt.

    Im Spiel­be­trieb darf bei a.K. Mannschaften immer nur ein a.K. Spieler auf dem Spielfeld aktiv sein.

  7. Auslän­der­re­gelung
    Im Spiel­be­trieb auf Bezirks­ebene gilt der unein­ge­schränkte Einsatz von Ausländern/Ausländerinnen für Senioren- und Jugendmann¬schaften.
  8. Mann – Mann – Vertei­digung
    Für die Jugend­ligen U16 und jünger ist gemäß HBV – JSO § 4.2 „Mann – Mann – Vertei­digung“ vorgeschrieben. 
  9. Ballgröße Jugend­spiel­be­trieb
    Die U10-U12 spielen mit dem Ball Größe 5, die WU16 – WU20 sowie die U14 spielen mit dem Ball Größe 6, die MU16 - MU20 mit dem Ball Größe 7. 
  10. Besondere Bestim­mungen
    a) Zusätzlich zu den Bestim­mungen der HBV - Ausschreibung II.A.6. wirken die Ferien  frist­ver­län­gernd bei der Berechnung des Vier – Wochen – Zeitraumes.
    b) Gemäß § 33.5 DBB-SO kann der Spiel­be­richt auch in digitaler Form bis spätestens am ersten Werktag nach dem Austra­gungstag an die Spiel­leitung geschickt werden. In diesen Fällen hat der Heimverein den weißen Origi­nal­spiel­bogen bis zum Ende der Spielzeit aufzu­be­wahren. Die Spiel­leitung hat das Recht die Bögen posta­lisch anzufordern. Die Zusendung  muss innerhalb von vier Werktagen erfolgen. 

C.    Schieds­richter

  1. Schieds­rich­ter­an­setzung
    a) Die Schieds­rich­ter­an­setzung erfolgt in Verbindung mit der Spielplan-erstellung durch den Bezirks­schieds­rich­terwart oder einen von ihm Beauf­tragten. Bei der Ansetzung soll darauf geachtet werden, dass möglichst nur kurze Anrei­sewege entstehen.
    Bei Spiel­ver­le­gungen auf einen anderen Austra­gungstag wird der Schieds­rich­ter­einsatz durch den Spiel­leiter festgelegt. Grund­sätzlich soll der angesetzte Verein beibe­halten werden.

    b) Nach der Schieds­rich­ter­an­setzung hat jeder Schieds­richter das Recht, erhaltene Anset­zungen innerhalb von 7 Tagen begründet zurück­zu­geben. Danach sind die entspre­chenden Termine verbindlich. Schieds-richter­ab­sagen außerhalb der Regelungen während der Saison an den Bezirks­schieds­rich­terwart sind nicht möglich. Werden Schieds­richter-anset­zungen mit anderen Schieds­richtern getauscht, bleibt der ursprünglich angesetzte Schieds­richter in der Verant­wortung für eventuell entste­hende Strafen. 

  2. Spiel­ab­setzung
    Ist die Austragung der im Spielplan veröf­fent­lichten Spiele durch Schieds-richter­ab­sagen oder Spiel­ver­le­gungen nicht gewähr­leistet, kann nur die Spiel­leitung Spiele absetzen. Vorrangig werden verlegte Spiele abgesetzt. 
  3. Neutraler Schieds­rich­ter­einsatz
    a) Nament­liche Ansetzung

    Für den Senio­ren­spiel­be­trieb der Herren wird ein Bezirks­kader durch den Bezirks­schieds­rich­terwart gebildet. Die Schieds­richter werden namentlich gemäß C.1. angesetzt.
    Die Entfer­nungs­ta­belle gilt als Empfehlung bei der Abrechnung der Fahrt­kosten. Es werden sie tatsächlich zurück­ge­legten Kilometer mindestens jedoch 6 € Gesamt­kosten pro Schieds­richter abgerechnet.

    b)    Vereins­neu­trale Ansetzung
    Im Senio­ren­spiel­be­trieb der Kreis­ligen können vereins­neu­trale Schieds­richter gemäß C.1. angesetzt werden. Bei Vereins­an­setzung wird gemeinsame Anreise der Schieds­richter voraus­ge­setzt. Es gilt die Entfer­nungs­ta­belle bei der Abrechnung der Fahrt­kosten, mindestens jedoch 12 € Gesamt­kosten bei zwei Schieds­richtern bzw. 6 € bei einem Schieds­richter. Maßgeblich ist der Verein, für den der Schieds­richter gemeldet ist.

     

    Baunatal

    Borken

    BSA

    ESWG

    Wildungen

    Fritzlar

    Fulda

    Hersfeld

    Homberg/E

    Hofgeismar

    Hünfeld

    Kassel

    Neukirchen

    Rotenburg

    Treysa

    Vellmar

    Melsungen

    Baunatal

    X

    35

    50

    65

    45

    25

    110

    70

    40

    35

    100

    10

    55

    60

    55

    20

    30

    Borken

    35

    X

    80

    75

    35

    15

    85

    50

    15

    65

    80

    40

    35

    55

    30

    55

    45

    BSOA

    50

    80

    X

    20

    85

    65

    115

    65

    85

    75

    90

    45

    95

    50

    100

    50

    80

    ESWG

    65

    75

    20

    X

    100

    80

    100

    50

    65

    80

    75

    55

    85

    40

    100

    65

    90

    Wildungen

    45

    35

    85

    100

    X

    20

    120

    75

    30

    70

    110

    50

    45

    70

    40

    60

    30

    Fritzlar

    25

    15

    65

    80

    20

    X

    100

    60

    25

    55

    95

    30

    45

    55

    40

    40

    30

    Fulda

    110

    85

    115

    100

    120

    100

    X

    50

    70

    130

    20

    110

    65

    75

    80

    115

    100

    Hersfeld

    70

    50

    65

    50

    75

    60

    50

    X

    35

    90

    30

    70

    40

    25

    50

    75

    50

    Homberg/E

    40

    15

    85

    65

    30

    25

    70

    35

    X

    65

    65

    40

    30

    35

    25

    45

    20

    Hofgeismar

    35

    65

    75

    80

    70

    55

    130

    90

    65

    X

    125

    25

    90

    85

    85

    20

    55

    Hünfeld

    100

    80

    90

    75

    110

    95

    20

    30

    65

    125

    X

    100

    55

    50

    75

    110

    80

    Kassel

    10

    40

    45

    55

    50

    30

    110

    70

    40

    25

    100

    X

    70

    60

    60

    10

    45

    Neukirchen

    55

    35

    95

    85

    45

    45

    65

    40

    30

    90

    55

    70

    X

    60

    15

    75

    65

    Rotenburg

    60

    55

    50

    40

    70

    55

    75

    25

    35

    85

    50

    60

    60

    X

    55

    70

    80

    Treysa

    55

    30

    100

    100

    40

    40

    80

    50

    25

    85

    75

    60

    15

    55

    X

    70

    55

    Vellmar

    20

    55

    50

    65

    60

    40

    115

    75

    45

    20

    110

    10

    75

    70

    70

    X

    55

    Melsungen

    30

    45

    80

    90

    40

    30

    100

    50

    20

    55

    80

    45

    65

    80

    55

    55

    X

    Tabelle 1: Entfer­nungs­ta­belle Bezirk Kassel

  4. Partei­licher Schieds­rich­ter­einsatz
    a) Zu allen Spielen im Senio­ren­spiel­be­trieb der Frauen und im Jugend-spiel­be­reich aller Alters­klassen stellt der Heimverein beide Schieds­richter, davon mindestens einen mit Schieds­rich­ter­lizenz (nicht E-Lizenz alt).

    Der Gastverein hat das Recht einen Schieds­richter zu stellen. Er hat dies dem Schieds­rich­terwart des Heimvereins eine Woche vor dem Spiel zu melden. Der Heimverein stellt im Zweifel den Schieds­richter mit Lizenz.

    b) Fällt ein Spiel wegen fehlender Schieds­richter aus, so ist der Heimverein für den Spiel­ausfall verant­wortlich und wird entspre­chend bestraft. Auf Antrag eines betei­ligten Spiel­partners bei der Spiel­leitung ist gegen die Heimmann­schaft auf Spiel­verlust zu entscheiden, wenn der Heimverein keine Schieds­richter stellen konnte und das Spiel deshalb ausfallen musste.

    c) Die Schieds­richter erhalten vom Heimverein Spiel­ge­bühren gemäß der HBV-SRO. Eine Fahrt­kos­ten­ab­rechnung erfolgt nicht.

  5. Überprüfen der Schieds­rich­ter­ein­teilung
    Der Heimverein ist bei Spiel­ver­le­gungen durch die Spiel­leitung verpflichtet, den Vereins­schieds­rich­terwart des einge­teilten Vereins über den neuen Termin telefo­nisch zu informieren. 
  6. Kosten­er­stattung bei Spiel­ausfall wegen Nicht­an­tretens
    von Schieds­richtern                                

    a) Der Antrag eines Vereins auf Erstattung der Kosten bei Spiel­ausfall wegen Nicht­an­tretens von Schieds­richtern ist bis spätestens 14 Tage nach dem Spiel­ausfall beim angesetzten Verein zu stellen. Der Bezirks­schieds­rich­terwart und die Spiel­leitung  sind über den Antrag zu informieren. 

    b) Im Senio­ren­be­reich und in den Jugend­klassen U20 bis U18 können maximal die Kosten bis zu drei Pkw, in den anderen Klassen bis zu vier Pkw abgerechnet werden.
    Je gefah­renen Kilometer werden 0,30 € je Fahrzeug berechnet. Die Erstattung ist an den angesetzten Verein zu richten. 

  7. Aus- und Weiter­bildung
    Die Schieds­rich­teraus- und Weiter­bildung wird im Bezirk Kassel vom Bezirks­schieds­rich­terwart organisiert.

D. Mittei­lungen
Der Bezirks­vor­stand sowie alle Mitarbeiter/innen und Vereine im Bezirk Kassel sind berechtigt, Nachrichten und Mittei­lungen, als E-Mail zu verschicken. Im offizi­ellen Organ des HBV wird ggf. nur noch auf den Versand hingewiesen.

K. Rechts­in­stanzen
Zuständig für Entschei­dungen, die sich aus dem Spiel­be­trieb ergeben oder für ein¬zelne Anord­nungen, die mit dem Spiel­be­trieb in Zusam­menhang stehen, sind:

  1. als Vorin­stanz der/die für die jeweilige Spiel­runde zuständige Spielleiter/in
  2. als erste Rechts­in­stanz der Rechts­aus­schuss des Bezirkes Kassel:
    siehe aktuelle HBV- Veröf­fent­li­chungen auf der HP. 
  3. als zweite Rechts­in­stanz der Rechts­aus­schuss des HBV:
    siehe aktuelle HBV- Veröf­fent­li­chungen auf der HP. 

Bezirk Kassel, im Mai 2021
Gesam­melte Bezirkstagsbeschlüsse

01/2010
Vereine, die am Spiel­be­trieb des laufenden Jahres teilnehmen und dem Bezirkstag fernbleiben, werden mit einer Strafe in Höhe der Hälfte der Strafe gemäß §16 HBV-Finanz­ordnung belegt.
Die Vereine von Spiel­ge­mein­schaften erfüllen ihre Anwesen­heits­pflicht durch die Entsendung eines Bevollmächtigten.

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