HBV-Ehrenordnung
§ 1 Ehrungen
Der HBV verleiht folgende Ehrungen:
a. Leistungsnadeln mit Urkunde
b. Verdienstnadeln mit Urkunde
c. Ehrennadeln mit Urkunde
d. Ehrenurkunden
e. Ehrenmitgliedschaft mit Urkunde
f. Jugendtrainerin/Jugendtrainer des Jahres
g. Friedrich Prinz Preis
h. Theo Clausen Medaille
§ 2 Leistungsnadel
Die Leistungsnadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden in Würdigung besonderer Förderung des Basketballsports Personen geehrt, die sich diese Verdienste außerhalb des Erweiterten Präsidiums insbesondere im Verein, als Schiedsrichter oder als Mitarbeiter des Verbandes erworben haben.
Die Nadel in Bronze kann nach fünfjähriger Tätigkeit verliehen werden.
Die Nadel in Silber kann nach achtjähriger Tätigkeit verliehen werden.
Die Nadel in Gold kann nach zwölfjähriger Tätigkeit verliehen werden.
§ 3 Verdienstnadel
Die Verdienstnadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden Perso¬nen geehrt, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit im Erweiterten Präsi¬dium ausgezeichnet haben.
Die Nadel in Bronze kann nach vierjähriger Tätigkeit verliehen werden.
Die Nadel in Silber kann nach siebenjähriger Tätigkeit verliehen werden. Die zu ehrende Person muß Inhaber der Nadel in Bronze sein.
Die Nadel in Gold kann nach zehnjähriger Tätigkeit verliehen werden. Die zu eh¬rende Person muß Inhaber der Nadel in Silber sein.
§ 4 Ehrennadel
Die Ehrennadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden in Würdigung besonderer Förderung des Basketballsports Personen geehrt, die sich diese Verdienste innerhalb und außerhalb des Erweiterten Präsidiums erworben haben.
Die Nadel in Bronze kann nach fünfzehnjähriger Tätigkeit verliehen werden.
Die Nadel in Silber kann nach zwanzigjähriger Tätigkeit verliehen werden.
Die Nadel in Gold kann nach fünfundzwanzigjähriger Tätigkeit verliehen werden.
§ 5 Ehrenurkunden
Ehrenurkunden können an Vereine, Schulen, Organisationen oder Behörden verlie¬hen werden, wenn diese sich besondere Verdienste in der Förderung und Verbrei¬tung des Basketballsports erworben haben.
§ 6 Ehrenmitgliedschaft
Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft regelt die Satzung.
§ 7 Jugendtrainerin/Jugendtrainer des Jahres
In einem jährlichen Turnus ehrt der HBV Jugendausschuss nach Abschluss der vorherigen Saison Personen,
entweder mit dem Titel:
HBV Leistungssportjugendtrainer/HBV Leistungssportjugendtrainerin des Jahres,
oder mit dem Titel:
HBV Breitensportjugendtrainer / HBV Breitensportjugendtrainerin des Jahres,
die sich im Allgemeinen durch kontinuierliches Engagement und im besonderen Maße für die Belange der Kinder und Jugendlichen im hessischen Basketballsport einsetzen. Die Nominierungen der jeweiligen Personen erfolgt durch HBV Vereins- und/oder HBV Verbandsvertreter und wird abschließend im HBV Jugendausschuss abgestimmt. Die besondere Leistung der zu ehrenden Person wird zudem mit einem einmaligen Betrag von 250,- Euro seitens des HBV Jugendausschusses honoriert. Erhält der HBV Jugendausschuss keine Nominierungen, entfällt die Ehrung für das Jahr.
§ 8 Friedrich Prinz Preis
Das langjährige Wirken einer herausragenden Trainerpersönlichkeit wird mit der Verleihung dieses Preises gewürdigt. Er wird in einem zweijährigen Turnus in den geraden Kalenderjahren verliehen.
§ 9 Theo Clausen Medaille
Das langjährige und herausragende Wirken für den Basketballsport in Hessen wird mit der Verleihung dieser Medaille gewürdigt. Vorgeschlagen und beschlossen werden die Preisträgerinnen und Preisträger durch das Erweiterte HBV-Präsidium.
§10 Ehrungsanträge
1. Alle Ehrungen sind bei der HBV-Geschäftsstelle schriftlich und mit Begründung zu beantragen.
2. Für Ehrungen nach § 1a sind die Vereine, die Bezirksvorsitzenden und die Mitglieder des Erweiterten Präsidium antragsberechtigt. Die Ehrungen nach § 1b, § 1c, § 1d, §1e, §1g, §1h erfolgen auf Vorschlag des Erweiterten Präsidiums. Die Ehrung nach § 1 f erfolgt durch den HBV-Jugendausschuss.
3. Anträge der Vereine, die Ehrungen im Rahmen des Verbandstages betreffen, sind bis spätestens 1.3. eines Jahres bei der HBV-Geschäftsstelle zu stellen. Im Übrigen sollen Anträge acht Wochen vor dem Datum der beabsichtigten Ehrung gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet das Präsidium.
4. Anträge der Bezirksvorsitzenden und Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind spätestens acht Tage nach der Einladung zur Sitzung des Erweiterten Präsidiums zu stellen. Über die Ehrungen beschließt das Erweiterte Präsidium.
§ 11 Aberkennung
Auf Beschluß des erweiterten Präsidiums kann eine Ehrung wieder aberkannt werden, wenn sich der Träger durch verbandsschädigendes Verhalten der Ehrung nicht mehr würdig erweist.
§ 12 Ehrenbuch
Alle Ehrungen sind in einem Ehrenbuch zu vermerken. Das Ehrenbuch wird bei der Geschäftsstelle geführt.
§ 13 Änderung
Diese HBV-Ehrenordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden.
Stand: 13. Mai 2023
gez. M. Rüspeler