- Qualifikation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga für die Saison 2019/2020
- Bis zum 15.03. eines Jahres melden die Vereine per E-Mail ihre Mannschaften der U12–U18 zu den Qualifikati- onsturnieren für die Jugend-Oberliga und Jugend-Landesliga an die Spielleitung. Diese bestätigt den Ein- gang der E- Mail. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Meldestellen und Spielleitungen:
Weibliche U12, U14, U16, U18:
Ebi Spissinger
E-Mail: coach.ebi@t-online.de Berliner Straße 32, 35305 Grünberg
Männliche U12/U12mixed, U14, U16, U18:
Danica Paepcke
E-Mail: DanicaPaepcke@hotmail.com
Groß-Gerauer-Straße 79, 64331 Weiterstadt
“in Kopie/cc”: Reiner Chromik, E-Mail: rchromik@web.de
Für die Qualifikationsrunden gelten die Alterklasseneinteilungen der darauf folgenden Spielrunde.
- Meldungen ohne die erforderlichen Angaben werden nicht berücksichtigt. Auf dem Meldeblatt sind die Plätze gemäß den Abschlusstabellen 2018/19 der Ober- und Landesligen aufzuführen. Nicht wahrheitsge- mäße Angaben ziehen eine Ordnungsstrafe i. H. von 50,-€ nach
- Die Oberligen der U12, U14, U16, U18 werden grundsätzlich mit mindestens 8 Mannschaften, gespielt. Bei der 8er-Liga können bis zu 6 Mannschaften, bei der 10er-Liga bis zu 8 Mannschaften gesetzt werden. Die restlichen Plätze werden in Turnieren ausgespielt. Es steht im Ermessen des HBV- Jugendausschusses, Mann- schaften für die Oberligarunde und Landesligarunde zu setzen oder auf Antrag Wildcards zu vergeben. Sollte das Meldeergebnis eine Änderung erforderlich machen, kann der HBV- Jugendausschuss diese beschließen.
Die Besetzung der Turniere erfolgt nach der Tabellenplatzierung der Ober- und Landesligen (siehe Melde- blatt) und dem sich daraus ergebenden Ranking. Mannschaften, die in der Saison zurückgezogen wurden, können keine Punkte geltend machen.
Der Hessenmeister und der Vizemeister (Teilnehmer an den weiterführenden Meisterschaften) sind für die Oberliga in der Altersklasse gesetzt, außer in der U12. Alle anderen Teams gehen in die Qualifikation.
Vereine, die ihre Mannschaft zur Oberliga melden, müssen auch Landesliga spielen ( „Hessenmeldung“).
Der Jugendausschuss entscheidet über den Austragungsmodus, die Anzahl der Turniere und die Anzahl der am einzelnen Turnier teilnehmenden Mannschaften. Diese Entscheidung orientiert sich an der Zahl der gemeldeten Mannschaften. Beispiel:
3er-Turniere | 4er-Turniere | 5er-Turniere | |||
(A= Ausrichter) | (A= Ausrichter) | (A= Ausrichter) | |||
eintägig | eintägig | 1. Tag | 2. Tag | ||
10:00 A–B | 09:00 A–B | 10:00 A–B | 10:00 A–C | ||
12:30 B–C | 10:30 C–D | 11:30 C–D | 11:30 D–B | ||
15:00 A–C | 13:00 A–D | 13:00 A–E | 13:00 E–C | ||
14:30 C–B | 14:30 B–C | 14:30 A–D | |||
17:00 B–D | 16:00 D–E | 16:00 B–E | |||
18:30 A–C |
Termine für 2020 sind: Mai 2020 - Juni 2020
Die Spielzeit beträgt 4x7,5 Minuten, Freiwürfe ab dem 4. Teamfoul pro Viertel, maximal 4 persönliche Fouls, Verlängerungen je 4 Minuten. Die U12 spielt nach den HBV-U12-Regeln mit der Ausnahme: Spielzeit 8x4 Minuten, Einsatz je Spieler mindestens 2, maximal 6 Achtel, keine Teamfouls, maximal 4 persönliche Fouls, Verlängerungen 4 Minuten
Die U12 spielt mit dem Ball Größe 5, die OW14-OW18 sowie OM14 spielen mit dem Ball Größe 6, die OM16- OM18 mit dem Ball Größe 7.
In den Spielen der WU14, WU16, XU12, MU14 und MU16 ist„Mann-Mann-Verteidigung“ (MMV) vorgeschrie- ben. Nach den Vorgaben des Landestrainers weiblich ist in der WU14 und WU16 MMV spätestens ab der Mit- tellinie erforderlich. Es gelten die MM-Kriterien des DBB und bei der U12 die Kriterien des HBV.
Ist kein MM-Kommissar anwesend, werden die Spiele dennoch ausgetragen.
- Alle SpielerINNEN, die an dieser Qualifikation teilnehmen, müssen auf dem MMB/Spielerliste eingetragen werden (Name, Geburtsdatum, etc.), der vor jeder Qualifikationsrunde zu den Spielen vorzulegen ist. Dieser MMB muss auf dem Vordruck, der auf der HBV-Homepage zum Downloaden bereitsteht, in Papierform vom Verein mit Stempel und Unterschrift versehen vom Ausrichter an die Spielleitung geschickt werden. Dies kann durch den Ausrichter der Spiele zusammen mit den Spielbögen erfolgen. Mannschaften, die keine Spie- lerliste bei der Spielleitung vorlegen, haben, das Spiel gem. §§38.1.g/25.2 DBB-SO verloren. Die SpielerINNEN haben einen gültigen Teilnehmerausweis/Personalausweis/Reisepass/Lichtbildausweis vorzulegen. Spieler, die mit STB bzw. Spielerwechsel auf der Homepage des HBV gelistet sind, haben einen gültigen Personalaus- weis/Reisepass/Lichtbildausweis
Die Vereine legen vor der ersten Qualifikationsrunde ihre 8 Stammspieler für die erste Mannschaft fest, diese dürfen nicht an der Qualifikation der 2. bzw. 3., etc., Mannschaft teilnehmen. Kaderspieler des D1-Kaders müssen in ihrer Altersklasse als Stammspieler in der OL gemeldet werden.
Alle SpielerINNEN können an einem Turnierwochenende (Freitag bis Montag) nur in einer Mannschaft einer Altersklasse eingesetzt werden.
Jeder/jede Spieler/-inn darf nur mit 1 Verein an einer OL-Quali je Altersklasse teilnehmen, gleiches gilt für die LL-Quali.
Spieler des älteren Jahrgangs der JBBL (2005) sind in der U16-Oberliga- und Landesligarunde 2020/21 sowie der Qualifikation zu diesen Runden nicht spielberechtigt, falls sie bereits in der Saison 2019/20 eine Spielbe- rechtigung für die JBBL besessen haben. Falls sich ein Verein für die Oberliga und danach für die JBBL qualifi- ziert, bleibt der Oberligaplatz bestehen, wenn der Verein dies möchte.
Spieler des Jahrgangs 2003 der NBBL sind in der U18-Oberliga- und Landesligarunde 2020/21 sowie der Qualifikation zu diesen Runden nicht spielberechtigt, falls sie bereits in der Saison 2019/20 eine Spielberech- tigung für die NBBL besessen haben. Falls sich ein Verein für die Oberliga und danach für die NBBL qualifi- ziert, bleibt der Oberligaplatz bestehen, wenn der Verein dies möchte.
Spielerinnen des älteren Jahrgangs der WNBL (2003) sind in der U18-Oberliga- und Landesligarunde 2020/21 sowie der Qualifikation zu diesen Runden nicht spielberechtigt, falls sie bereits in der Saison 2019/20 eine Spielberechtigung für die WNBL besessen haben. Falls sich ein Verein für die Oberliga und danach für die JBBL qualifiziert, bleibt der Oberligaplatz bestehen, wenn der Verein dies möchte.
Wird die Bundesligalizenz JBBL, NBBL bzw. WNBL eines Spielers/einer Spielerin bis zum 30.11. zurückgegeben bzw. deaktiviert, wird der Spieler/die Spielerin in der Ober- und Landesliga sowie in den Qualifikationsrunden 2020/21 nach Information an den HBV-Jugendausschuss spielberechtigt.
- Da die laufende Saison erst am 31.07.2020 endet, müssen Vereinswechsel und STB-Anträge von Spielern/ Spielerinnen für alle Qualifikationsturniere schriftlich mit dem Formular„ Antrag auf Vereinswechsel“/STB- Antrag bei der HBV-Geschäftsstelle bis zum 30.04.2020, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Gebühr für die STB muss ebenfalls bis zum 30.04.2020 beim HBV eingegangen sein.
Die Vereinswechsel und Sonderteilnahmeberechtigungen werden auf der HBV-Homepage veröffentlicht, nur die Veröffentlichungen haben Gültigkeit.
Später eingehende Anträge werden zu den Qualifikationen nicht bearbeitet. Der Stichtag gilt für alle Qualifi- kationsrunden und Altersklassen.
Je Spieler ist nur ein Vereinswechsel/ein STB-Antrag möglich.
Der neue Verein muss nach dem 01.08.2020 den Spielerwechsel eigenständig im DBB-Portal durchführen. Der DBB stellt dann ab dem 01.08.2020 den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nichterfolg der Qualifika- tion ist der Vereinswechsel für die Saison 2020/21 gültig.
Sonderteilnahmeberechtigungen (STB) gelten für eine Mannschaft. Ist die STB für die Oberliga ausgestellt, gilt diese nicht für die Landesliga/Bezirksliga/Kreisliga, auch wenn die OL-Qualifikation nicht geschafft wurde. Die STBs der Saison 2019/20 haben für alle Qualifikationen zur Saison 2020/21 keine Gültigkeit.
- Spielerwechsel zu den Qualifikationen sind möglich, wenn ein Verein/eine SG die nachfolgende Alters- und Spielklasse nicht anbietet. Spieler und Spielerinnen von gesetzten Mannschaften können erst ab dem 01.08.2020 den Verein wechseln bzw. eine STB beantragen. Spieler/Spielerinnen der U12–U18, die an einer erfolgreichen OL/LL-Qualifikation teilgenommen haben, erhalten während der laufenden Saison 2020/21 keine Einsatzberechtigung für eine andere Mannschaft in der Liga. Über Ausnahmefälle kann der Jugendaus- schuss entscheiden.
- Für die OL-Qualifikationsrunden gilt die Trainerlizenzpflicht TRAINER-C-LIZENZ LEISTUNGSSPORT; für die Qualifikationsrunden zu den Landesligen gilt die Trainerlizenzpflicht TRAINER-D-LIZENZ. Bei nicht vorhande- ner Lizenz kann gemäß der Richtlinien der LTK eine Übergangslizenz für die Qualifikationen bei der Geschäftsstelle beantragt
- Für den Schiedsrichtereinsatz ist der HBV-SR-Einsatzleiter zuständig. Die Schiedsrichter erhalten Spiellei- tungshonorare in Höhe von 20,-- € für OL-Quali-Spiele und 15,--€ für LL-Quali-Spiele. Gemäß §24.1. HBV-FO übernimmt der HBV anteilig mit den Vereinen die Spielleitungshonorare, Fahrkosten und Parkgebühren der Schiedsrichter und MM-Kommissare. Der in Vorlage getretene Verein muss innerhalb von 4 Wochen die Aus- lagen geltend machen. Der für die Überprüfung eingeteilte Kommissar erhält in bar die Gebühr eines Schiedsrichters in Höhe von 20,00€.
- Der Turnier–Ausrichter hat unmittelbar nach Turnierende, sonntags spätestens 21:00 Uhr, alle Ergebnisse per E-Mail an die Spielleitung zu senden. Die Spielbögen und Spielerlisten sind mit Poststempel des ersten Werk- tages nach dem Spiel an die Spielleitung zu schicken.
- Der HBV-Jugendausschuss behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor, sofern sich Sachzwänge erge- ben. Der Jugendausschuss kann zu jeder Zeit Änderungen der Zusammensetzung der Ober- und Landesli- gen sowie der Qualifikationsrunden
HBV-Jugendausschuss 28.08.2019